Entwurf RL Anforderung an Planvorlagen
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 28 Seiten
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2.3.2.2.2.3.4 Hilfsbrücken
2.3.2.2.2.3.4.1 Für alle Hilfsbrücken sind die wichtigsten planerischen Darstellungen, der technische
Bericht u.a. mit Angaben zu den Baugrund- und Grundwasserverhältnissen, die Nutzungsvereinbarung und die Projektbasis für die Widerlager und Zwischenabstützungen, die wichtigsten baustatischen Nachweise der Widerlager und Zwischenabstützungen, der Einbau-, der Kontroll- sowie Überwachungs- und Unterhaltsplan einzureichen.
2.3.2.2.2.3.4.2 Beim Einsatz neuer Hilfsbrücken sind zusätzlich betreffend den Überbau der techni-
sche Bericht, die Nutzungsvereinbarung, die Projektbasis sowie die wichtigsten baustatischen Nachweise einzureichen.
2.3.2.2.2.3.4.3 Beim Einsatz von Hilfsbrücken mit typenzugelassenem Überbau sind zusätzlich die
Kontrollkarte der Hilfsbrücke gemäss Ziff. 2.12 der R RTE 21590 sowie der Nachweis, dass die Einsatzbedingungen der Typenzulassung eingehalten sind, einzureichen.
2.3.2.2.2.3.4.4 Beim Einsatz von Hilfsbrücken mit nicht typenzugelassenem, jedoch schon mehrfach
eingesetztem Überbau, sind zusätzlich betreffend den Überbau die Kontrollkarte der Hilfsbrücke gemäss Ziff. 2.12 der R RTE 21590, die Nutzungsvereinbarung, die Projektbasis sowie die wichtigsten baustatischen Nachweise einzureichen.
2.3.2.2.2.3.5 Lehrgerüste
2.3.2.2.2.3.5.1 Unterlagen zu Lehrgerüsten sind insbesondere dann einzureichen, wenn die Sicher-
heit von Verkehrsträgern, die das zu erstellende Bauwerk unterführen oder parallel dazu geführt sind, durch Vorkommnisse tangiert werden kann.
2.3.2.2.2.3.5.2 In aller Regel sind der technische Bericht, Angaben zu den Baugrundverhältnissen,
die statischen Berechnungen, die wichtigsten planerischen Darstellungen, der Überwachungs- und Unterhaltsplan sowie ein Sachverständigenbericht einzureichen.
2.3.2.2.2.3.6 Schutzgerüste
2.3.2.2.2.3.6.1 Für Schutzgerüste, die zum Schutz eines Betriebsgleises oder eines anderen Ver-
kehrsträgers errichtet werden, sind die Nutzungsvereinbarung, die Projektbasis sowie die wichtigsten baustatischen Nachweise einzureichen.
2.3.2.2.2.3.7 Oberbau
2.3.2.2.2.3.7.1 Die gewählte Oberbauart ist entweder im Längenprofil mit zusätzlichen Bändern oder
direkt im Situationsplan lagegetreu darzustellen. In einfachen Fällen genügt eine Auflistung im technischen Bericht mit Angabe der Lage. Sofern ein Verlegeplan für das lückenlose Gleis gemäss Anhang 7 der Regelung R RTE 220.41 "Lückenlose Gleise, lückenlos verschweisste Weichen und verlaschte Gleise Normalspur", VöV, 2003, besteht, kann dieser als Beilage eingereicht werden.
2.3.2.2.2.3.7.2 Besondere Massnahmen wie Schwellenkappen, Schienenklemmen etc. oder Mass-
nahmen gegen Erschütterungen, Körperschall und Lärm (Unterschottermatte, Schallabsorber etc.) sind mit Angabe der wichtigsten Daten (Hersteller, Typ etc.)ebenfalls zu erwähnen.
2.3.2.2.2.3.7.3 Falls keine durch das BAV typenzugelassene Oberbauart angewendet wird, sind vor-
zulegen: