Entwurf RL Anforderung an Planvorlagen

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 28 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage

2.2.6 Darstellung

2.2.6.1 In den Plandarstellungen sind bestehende Teile schwarz, neue rot und abzubrechen-

de gelb zu kennzeichnen.

2.2.6.2 Erneuerungen, Umrüstungen und Neubauten, die nicht Bestandteil der einzureichen-

den Planvorlage sind, sind blau darzustellen.

2.2.6.3 Für später geplante Ausbauschritte und Optionen sind grün, blau oder violett darzu-

stellen.

2.2.6.4 Das Gleis ist immer in seiner Solllage einzuzeichnen.

2.2.6.5 Alle relevanten Abstände sind massstäblich darzustellen und korrekt zu vermassen.

2.2.7 Legende

In den Plandarstellungen verwendete Bezeichnungen, Abkürzungen, Zeichen, Farben, Symbole und dgl. sind in einer Legende mit entsprechenden Erläuterungen aufzuführen.

2.3 Plangenehmigungsverfahren

2.3.1 Einzureichende Unterlagen

Die einzureichenden Planunterlagen sind in Artikel 3 Absätze 2 bis 4 VPVE aufgeführt.

2.3.2 Inhalt der Planvorlagen

2.3.2.1 Allgemeines

2.3.2.1.1 Grundsätze zur Bearbeitungstiefe der Planvorlagen

2.3.2.1.1.1 Die Bearbeitungstiefe der Projektunterlagen richtet sich nach den fach- und situati-

onsspezifischen Verhältnissen.

2.3.2.1.1.2 Die bautechnischen Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren haben mindes-

tens dem Stand nach abgeschlossenem Bauprojekt (gemäss entsprechendem Beschrieb in der Ordnung SIA 103) zu entsprechen.

Entwurf 9 / 28