Entwurf RL Anforderung an Planvorlagen

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 28 Seiten

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2.3.2.2.2.3.9 Sicherung und Signalisation von Bahnübergängen

2.3.2.2.2.3.9.1 Die Planvorlagen für Bahnübergänge haben die nachstehend aufgeführten Unterlagen

zu umfassen. Für die Signalanlagen an Bahnübergängen und deren Steuerung gilt zudem die nachfolgende Ziff. 2.3.2.2.2.4 (Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen):

2.3.2.2.2.3.9.1.1 Angaben über die Nutzung, Verkehrsbelastung sowie - bei entsprechender Relevanz -

die maximal zulässige Geschwindigkeit auf der Strasse;

2.3.2.2.2.3.9.1.2 Angaben über nahegelegene Schulen, Spielplätze, Sport- und Freizeitanlagen und ähn-

liche Anlagen mit grossem Publikumsverkehr;

2.3.2.2.2.3.9.1.3 Nachweis über genügende Sichtverhältnisse der Strassenbenützer für die Sicht auf

Signale am Bahnübergang und wo erforderlich (z.B. bei Bahnübergängen ohne Bahnübergangsanlagen) auf die Züge (Sichtlinien; SN 640 273);

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2.3.2.2.2.3.9.1.4 strassenseitige Signalisation- und Markierung

2.3.2.2.2.3.9.2 Nachweis über die Räumung des Bahnübergangs;

2.3.2.2.2.4 Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

2.3.2.2.2.4.1 Soweit in den vorstehenden Ziffern noch nicht abgedeckt, sind für Signal- und Siche-

rungsanlagen spezifisch folgende Unterlagen mit der Planvorlage einzureichen. Der Sicherheits- und Prüfbericht über die Sicherungsanlagen hat zusätzlich die inhaltlichen Anforderungen gemäss Ziff. 5.2 des Leitfadens "Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen" zu erfüllen:

2.3.2.2.2.4.1.1 Massstäblicher Signalplan der Gleisanlage mit den Gleisabschnitten, Weichen, Bahn-

übergängen und Signalen mit ihren Bezeichnungen;

2.3.2.2.2.4.1.2 Angabe zu Durchrutschwegen, Flankenschutz und allenfalls notwendigen Ersatz-

massnahmen (z. B. mit Hilfe einer Verschluss- und Isoliertabelle);

2.3.2.2.2.4.1.3 Angaben über die Funktionalität der Zugbeeinflussung für die Sicherung von Abschnit-

ten;

2.3.2.2.2.4.1.4 Angabe der Fahrgeschwindigkeit und Neigungen über die einzelnen Gleisabschnitte;

2.3.2.2.2.4.1.5 Schema über die Erdung der Anlageteile wie Signale, Weichenantriebe, Innenanlage

etc., oder Angaben zum angewandten Erdungskonzept;

2.3.2.2.2.4.1.6 Allfällige Hinweise auf den Einsatz von Systemen/Teilsystemen/Komponenten und

Funktionen bei Bahnen in der Schweiz oder in den Europäischen Nachbarländern;

2.3.2.2.2.4.1.7 Weitere Detailunterlagen sind nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde einzurei-

chen.

4Sämtliche bestehenden und die für das Projekt notwendigen neuen strassenseitigen Signalisationen und Markierun-

gen sind zu dokumentieren.

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