Entwurf RL Anforderung an Planvorlagen
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 28 Seiten
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Anhang 1 : GLOSSAR
Bauprojekt Der Begriff Bauprojekt bezeichnet eine Teil-
phase im Projektierungsablauf von Bauvor-7 haben gemäss der SIA-Ordnung 103 , mit der eine bestimmte Bearbeitungstiefe der Projektunterlagen verknüpft ist. Die nach Abschluss des Bauprojektes vorliegenden Projektunterlagen bilden gemäss der erwähnten SIA-Ordnung die Grundlage für die darauf folgende Teilphase Bewilli-
gungsverfahren/Auflageprojekt.
Ingenieurbauwerke Als Ingenieurbauwerke werden in dieser
Richtlinie all jene Bauwerke bezeichnet, für deren Projektierung und Erstellung baustatische Nachweise erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Durchlässe, Erdkörper (Dämme), Hochbauten aber auch entsprechende Bauhilfsmassnahmen usw.
Detailpläne Die Detailpläne einer Anlage beinhalten die
für deren Beurteilung erforderlichen, relevanten Detaildarstellungen und -angaben. Zwischen Detailplänen, die bereits im Hauptverfahren eingereicht werden und Detailplänen, die in einem vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens eigereicht werden können (vgl. Ziff. C./2.1.2), sollen bezüglich Umfang und Bearbeitungstiefe in aller Regel keine Unterschiede bestehen.
7Ordnung SIA 103 "Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieure und Bauingenieurinnen"