Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

ren abgeschrieben werden müssten. Für Aqua Nostra drängen sich die Investitionen in eine zweite Röhre und andere wichtige Beseitigungen von Engpässen geradezu auf, nachdem der Strassenverkehr bereits vollständig selbstfinanziert sei und erst noch eine Erhöhung des Vignettenpreises beschlossen wurde. Für den Kanton TI und die aiti handelt es sich bei der Sanierung des GST nicht um eine «Grossinvestition» sondern um normale Wartungsarbeiten, die über das Jahresbudget der Nationalstrasse finanziert werden können. Auch bei der Sanierung des Belchentunnels sei schliesslich nicht die billigste, sondern die unter dem Aspekt der Sicherheit, Nachhaltigkeit und der Verkehrslage überzeugendste Sanierungslösung gewählt worden. Der STV und bauenschweiz sind zudem der Ansicht, dass der Bau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) insbesondere im Hinblick auf die Sperrzeiten und die Kosten für den temporären Umgehungsverkehr insgesamt das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Für den Kanton NW sind die Überlegungen des Bundesrates zum Kosten-Nutzen-Verhältnis schlüssig. Gemäss TCS ist der Bau einer zweiten Röhre die einzige nachhaltige Lösung, da die im Rahmen der alternativen Sanierungsvarianten mit Bahnverlad gebauten Verladestationen nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder zurückgebaut werden müssten. Aus diesem Grund sei es undenkbar, 0.6 - 1 Mrd. Franken nur für eine beschränkte Dauer von ein paar Jahren zu investieren.

Für die ASTAG sowie für den FRS steht die GST-Sanierung zwar grundsätzlich in Konkurrenz zu anderen aus der SFSV finanzierten Aufgaben. Bei der Sanierung des GST handle es sich jedoch um eine Unterhaltsmassnahme, die nur in kleinen Zeiträumen verschiebbar sei. Da der Verzicht auf Unterhaltsmassnehmen mittel- bis langfristig zu grossem Schaden führe, seien Unterhaltsprojekte allfälligen Ausbauprojekten in einer direkten Gegenüberstellung fast immer vorzuziehen. Ähnlicher Meinung sind auch der Kanton AR und sinngemäss auch SSC, die bemerken, dass aufgrund der Konkurrenzsituation zu anderen aus der SFSV finanzierten Aufgaben, dem eigentlichen Unterhalt gegenüber Umgestaltungen und Ausbauten höhere Priorität einzuräumen sei. Die aiti fügt zusätzlich an, dass der Bau einer zweiten Röhre nicht mit einer Infrastrukturinvestition wie der «Traversée au Lac», sondern vielmehr mit einem Unterhaltsprojekt wie beim Autobahntunnel am Belchen verglichen werden könne.

10

Als weitere positive Aspekte wurde die vergleichsweise kurze Sperrzeit und die damit verbundenen

11

geringeren regionalwirtschaftlichen Auswirkungen erwähnt. Insbesondere auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der langen Sperrzeiten im Rahmen der alternativen Sanierungsvarianten auf den Tourismus im Allgemeinen und die Hotellerie im Speziellen weisen hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz sowie Gastro Ticino hin. Ticino Tourismo betont ebenfalls die Wichtigkeit einer funktionierenden Nord-Süd-Verbindung für die Tessiner Tourismuswirtschaft. Da ein Grossteil der Gäste im Tessin aus dem deutschsprachigen Raum komme, sei jede Sperrung der Gotthard-Autobahn inakzeptabel. Die Schweizerische Post bemerkt, dass eine Vollsperrung von 140 Tagen hinsichtlich der Grundversorgungspflicht der Post (Beförderung des Postgutes vom und nach den Tessin) aus heutiger Sicht verkraftbar erscheine. Gleichzeitig gibt sie zu bedenken, dass bei einer Sperrung von rund 980 Tagen, wie dies bei den Alternaivvarianten der Fall sei, unter Umständen mit Verspätungen bei der Zustellung des Postgutes zu rechnen wäre, wenn bei einer Sperrung des Gotthards in den Wintermonaten gleichzeitig die San Bernardinoroute ausfallen würde oder die Strassenverbindungen während den Sommermonaten überlastet sein sollten. Aus Sicht der Zentralschweizer und Tessiner Wirtschaft könne durch die Realisierung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Sanierungsvariante nach Meinung der IHZ die negativen Folgen einer Total- oder Teilsperrung (Umsatzeinbrüche im Tourismus, Gastgewerbe, Raststätten, Lieferanten, Stellenabbau) vermieden werden. Dass mit dieser Sanierungsvariante die wirtschaftlichen Auswirkungen während der Sanierung verringert werden könnten, hat bspw. auch der Kanton UR anerkannt, der sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich gegen den Bau einer zweiten Tunnelröhre ausgesprochen hat. Im Zusammenhang mit der kürzeren Sperrzeit wurde zudem der Vorteil erwähnt, dass der Kanton Tessin nicht über eine lange Zeit isoliert bzw. dessen Erreichbarkeit im Rahmen der vorgeschlagenen Sanierungsvariante besser

12

gewährleistet werde .

10 Kantone ZG, JU, BL und SO, SAB, SBV, Fachverband infra, hotelleriesuisse, ssic, die Schweizerische Post, IHZ. 11 SAB, SBV, Fachverband infra, UR, BL, ssic, BDP, IHZ, STV, aiti, CVP. 12 CcG, SAB, ssic, Travail.Suisse, STV, SGV, aiti, CVP, TCS.