Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

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Die CVP ist ebenfalls der Meinung, dass mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre keine Kapazitätserweiterung erfolgen darf. Zusätzlich soll mit geeigneten Massnahmen sichergestellt werden, dass mit dem Betrieb der zweiten Röhre auf den Zufahrtsstrecken keine Verkehrszunahme verbunden ist. Weiter seien der Einspurbetrieb pro Richtung sowie das Dosiersystem gesetzlich zu verankern. Schliesslich müsse am Nacht- und Sonntagsfahrverbot festgehalten werden und der 4-Meter-Korridor vor Beginn der Sanierungsarbeiten fertiggestellt sein.

Die GLP beantragt verschiedene Vorkehrungen für den Fall, dass der unnötige und politisch verfehlte Bau einer zweiten Röhre dennoch angestrebt werde. Der Bau einer zweiten Tunnelröhre soll in der Verfassung verankert werden. Weiter sei ein entsprechender Ausbau der Strasseninfrastruktur als Pfand gegenüber der EU einzusetzen, um ein weitergehendes Entgegenkommen in verkehrspolitischen Belangen (z.B. Alpentransitbörse) zu erwirken. Schliesslich seien in Bezug auf die Umweltbelastung im Tessin Begleitmassnahmen zur Senkung der Emissionen zu treffen.

Bauenschweiz beantragt, dass wichtige Projekte der Netzerweiterung und der Engpassbeseitigung (namentlich in der Romandie) trotz der Sanierung des GST zeitgerecht zu realisieren seien. Auch der VAP ist der Ansicht, dass die Arbeiten am Gotthard andere Bauprojekte im Nationalstrassennetz auf keinen Fall verzögern dürfen, da andernorts Engpässe bestünden, welche die Schweizer Wirtschaft weit mehr belasten würden als der Alpenübergang am Gotthard.

Gemäss CP, der cciG, der cvci und der Fédération des Entreprises Romandes dürfe der Bau einer zweiten Röhre nicht zu einer Kapazitätserweiterung führen und die Realisation von anderen Strassenbauprojekten nicht beeinträchtigen.

Economiesuisse verlangt, dass der Bundesrat im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms Strasseninfrastruktur transparent aufzeigen müsse, welche Auswirkungen die Sanierung mit Neubau auf die Realisierung von anderen Strassenprojekten habe (Ausbau, Netzvollendung, Engpassbeseitigung). Vor dem Hintergrund der absehbaren Finanzierungslücke sei überdies Klarheit darüber zu verschaffen, welche Folgen die finanzielle Mehrbelastung für die langfristige Strassenfinanzierung hat.

Die SBB AG fordert, dass die bestehende Kapazitätsbegrenzung - wie vom Bundesrat vorgeschlagen

- auf Gesetzesstufe verankert und die bestehenden Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen CH/EU (Art. 32 3. Spiegelstrich LVA) ausgeräumt werden. Ausserdem beantragt sie für den Fall der Sanierung mit einer zweiten Röhre, dass in die Ausschreibungsbedingungen zu den Sanierungsarbeiten aufgenommen wird, dass der Transport von Bau- sowie Aushubmaterial primär mit der Bahn zu erfolgen hat.

Gemäss dem AGVS soll das verfassungsmässige Verbot der Kapazitätserhöhung im Rahmen des Neubaus einer zweiten Röhre seine Gültigkeit behalten. Damit werde garantiert, dass der GST für den internationalen Transitverkehr nicht attraktiver werde, nachdem - insbesondere zur Verlagerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs von Grenze zu Grenze - total rund 24 Milliarden Franken in die NEAT investiert worden sei.

Die IHZ fordert Begleitmassnahmen zum Bau einer zweiten Röhre (Bypass rund um Luzern, Einbau von Flüsterbelägen), damit der Verkehr in der Zentralschweiz sicherer, lärmarmer und flüssiger rolle.

Die hkbb möchte, dass der Mitteleinsatz unabhängig der gewählten Sanierungsvariante nicht zulasten anderer Projekte geht.

2.1.3. Gründe gegen die Vorlage

Die Mehrzahl derjenigen Venehmlassungsteilnehmer, die sich gegen den Bau einer zweiten Röhre für die Sanierung des GST ausgesprochen haben, berufen sich auf die fehlende Verfassungsmässigkeit, da wegen der Erhöhung der Transitstrassenkapazitäten durch den Bau einer zweiten Tunnelröhre

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Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung verletzt werde . Auch in der juristischen Fachwelt bestün-

16 Kantone BE, NE, Alpen-Initiative, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, pro natura, Greenpeace, AefU, VCS, ATA, SVS, ffu-pee, umverkehR, R. Weibel, P. Gebhardt, UR, Leventina vivibile, Vivagandria, Coalizione per un collegamento