Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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der Europäischen Union abzusichern sei. Zudem seien für die Zeit der 140-tägigen Vollsperrung flankierende Massnahmen zu planen. Weiter müsse der 4-Meter-Korridor vor der Sanierung des GST bereit stehen.
Der Kanton SG, der sich grundsätzlich ebenfalls für eine Sanierung ohne zweite Röhre ausgesprochen hat, bemerkt, dass wenn aus zusätzlichen Detailuntersuchungen hervorgehen sollte, dass die Sanierung des GST nur mit dem Bau einer zweiten Röhre zu realisieren ist, zwingende Bedingungen eingehalten werden müssten. So dürften mit dem Bau einer zweiten Röhre keine Verhinderung oder Verzögerung von anderen Strassenbauprojekten verbunden sein. Ebenfalls seien griffige Ausführungsbestimmungen zu erlassen, welche das heutige Dosierungssystem bzw. die heutigen Kapazitätsvorgaben auch in Zukunft garantieren. Zusätzlich seien flankierende Massnahmen (Alternativen, aktive Verkehrsinformation und -steuerung) während der 140-tägigen Vollsperrung des GST zu treffen.
Insbesondere in Bezug auf die Mittelkonkurrenz gibt der Kanton ZH zu bedenken, dass zwar sämtliche Sanierungsvarianten in Konkurrenz zu anderen über die SFSV finanzierte Projekte stünden, diese Problematik sich jedoch beim Bau und Betrieb einer zweiten Tunnelröhre im Vergleich zu den günstigeren Varianten verschärfe. Der Kanton erwartet deshalb, dass der Bund im Rahmen der angekündigten Vorlage zur Schaffung einer Fondlösung sicherstelle, dass für den Ausbau und Betrieb des Nationalstrassennetzes sowie für die Umsetzung der Agglomerationsprogramme genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Damit der Kanton NW zufolge des Ausbaus am Gotthard nicht mit zusätzlichem Schwerverkehr belastet wird, fordert dieser flankierende Massnahmen wie namentlich eine Verbesserung des Lärmschutzes über das gesetzliche Minimum hinaus, eine rasche Umsetzung der Verlagerungspolitik, den Ausbau des Axentunnels sowie die Beseitigung der Engpässe im Raum Luzern (Hergiswil, Bypass Luzern).
Der Kanton LU legt im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen einer Kapazitätserweiterung am GST auf das Verkehrssystem in der Agglomeration Luzern grossen Wert auf die verbindliche Zusicherung, dass eine zweite Tunnelröhre nicht zweispurig befahren wird. Zusätzlich weist er darauf hin, dass die grossen Verkehrsprobleme im Mittelland sowie in den Agglomerationen, und nicht am Gotthard auftreten würden. Es sei deshalb - insbesondere im Zusammenhang mit der verschärften Mittelkonkurrenz innerhalb der SFSV - aufzuzeigen, dass und wie die Realisierung anderer Verkehrsinfrastrukturprojekte (insbesondere der Bypass Luzern sowie der Tiefbahnhof Luzern) trotz des Baus einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard noch möglich sind.
Der Kanton GR verlangt vor dem Bau einer zweiten Röhre, dass allenfalls notwendige Überbrückungsmassnahmen, der Zeitpunkt und die Dauer einer etappierten Vollsperrung des GST sowie allfällige flankierende Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Anrainerkantonen noch einmal zu prüfen seien.
Der Kanton SZ beantragt, dass die Durchfahrtsbeschränkung am GST auf eine Spur gesetzlich verankert wird. Zudem sei der Alpenschutzartikel einzuhalten und die bisherige Verlagerungspolitik mit allen notwendigen Massnahmen (z.B. Erhöhung der Terminalkapazitäten im Süden, Bau der Zufahrtsstrecken zur Neat in den benachbarten Ländern, Realisierung des Vier-Meter-Korridors auf der Gotthardachse, Start der Projektierung der Eisenbahntunnels Urmiberg und Axen, Schaffung von finanziellen Anreizen für das Umsteigen auf die rollende Landstrasse) konsequent weiter zu verfolgen. Weiter möchte der Kanton den internationalen Güterverkehr für die Mitfinanzierung des GST einbinden.
Falls die Sanierungslösung mit dem Bau einer zweiten Röhre weiterverfolgt werde, fordert der Kanton VD im Sinne der Stellungnahme der BPUK, dass die Sanierung des GST andere Nationalstrassenprojekte mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis (z.B. die Umfahrung Morges zwischen Lausanne und Genf) nicht verzögern dürfe und die Realisierung dieser wichtigen Projekte in der Botschaft zu garantieren sei.
Der Kanton VS verlangt für die Dauer der Totalsperrung von 140 Tagen flankierenden Massnahmen, die in Bezug auf die Auswirkungen, insbesondere auf den Kanton VS (z.B. Ausweichverkehr auf den Simplon und den Grossen St. Bernhard) einer genauen Prüfung zu unterziehen seien.