Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
mene Sicherheitsgewinn beim Bau einer zweiten Röhre werde zudem von der BfU in Frage gestellt. Zusätzlich befürchtet sie, dass bei richtungsgetrennten Röhren künftig mehr Gefahrenguttransporte durchgeführt werden könnten, was der Sicherheit wiederum abträglich wäre.
35 Schliesslich werden Bedenken im Zusammenhang mit einer allfälligen Volksabstimmung geäussert . So sei die vorgeschlagene Änderung des STVG unklar; dementsprechend wäre eine faire Volksabstimmung nicht möglich. Weiter sei anzunehmen, dass viele StimmbürgerInnen bei einer solchen Abstimmungsfrage anders stimmen würden, als es ihrer eigentlichen Absicht entspreche. Zudem mangle es der Vorlage an Transparenz, weshalb sie Artikel 10a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte wiederspreche. Eine faire Auseinandersetzung sei nur möglich, wenn eine Verfassungsänderung vorgeschlagen werde. Durch die Trennung der Fahrspuren mit dem Bau einer zweiten Röhre würde überdies eine Aufklassierung dieses Streckenabschnittes von einer Nationalstrasse 2. Klasse in eine Nationalstrasse 1. Klasse notwendig. Eine solche könne jedoch nur mit der Anpassung des Netzbeschlusses durch die Bundesversammlung und nicht alleine durch den Bundesrat erfolgen.
2.1.4. Alternativvarianten
36
Einige Vernehmlassungsteilnehmer haben sich auch zu den alternativen Sanierungsvarianten geäussert. Für die Variante 1B anstelle der bundesrätlichen Sanierungsvariante haben sich die Kantone UR, BE, BS sowie die EVP und die Umweltfreisinnigen St. Gallen ausgesprochen. Für den Fall, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante nicht realisiert werde, soll gemäss der BPUK sowie den Kantonen TG, OW, SH, GL, FR, VS ebenfalls die Variante 1B verwirklicht werden. Diese sei aber mit einer längeren Öffnung während der Sommerzeit und unter Berücksichtigung der Feiertage zu realisieren. Zudem müsse die Bauzeit durch Ausschöpfung von allen technischen und organisatori-
37
schen Mittel verkürzt werden . Weiter wird die Festlegung der RoLa-Verladestationen sowie die Lockerung des Sonntags- und Nachtfahrverbotes in einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss
38
verlangt . Parallel dazu sollen die Verladekapazitäten für den PW- und LKW-Verlad optimiert werden (z.B. Gratis-PW-Verlad, Verkehrsmanagement, Prüfung alternativer Standorte für die Verladeanlagen unter Einbezug des 4-Meter-Korridors südlich der Grenze sowie zwischen Brunnen und Brugg, Betrieb einer Lang-RoLa von Grenze zu Grenze zusätzlich zur Kurz-RoLa). Nach Ansicht des Kantons BS soll im Personenverkehr zudem mittels Verkehrsmanagement eine optimale Verteilung des Verkehrs auf die Bahn bzw. die Passstrasse erreicht werden. Ebenfalls sei die Einrichtung einer kurzen rollenden Landstrasse im Güterverkehr auf ein minimales Mass an Zügen zu begrenzen. Zudem sollen weitere flankierende Massnahmen (4-Meter-Korridor, lange rollende Landstrasse) langfristig nutzbar sein und dabei die generelle Verlagerungspolitik des Bundes unterstützen.
Die EVP ist der Meinung, dass wegen der hohen Kosten für die Kurz-RoLa, diese auch nach erfolgter Sanierung beibehalten werden soll. Dies sei ökonomischer und ökologischer als der Bau einer zweiten Röhre und verbessere überdies die Sicherheit im GST indem die Tunneldurchfahrt für LKW durch das Verladen auf die Schiene eingeschränkt wird. Gemäss dem Kanton FR müssten die Kapazitäten für den Reiseverkehr auf der Schiene maximiert werden und der Verlad sollte kostenlos sein. Zusätzlich sei der Verkehr über die Passstrasse zu dosieren. Ebenfalls soll zu einer Kurz-Rola für den regionalen Verkehr, eine Lang-RoLa für den Transitverkehr von Grenze zu Grenze eingerichtet werden.
Gemäss GLP soll das Übergangsregime so ausgestaltet werden, dass (1.) eine möglichst effiziente Verkehrsabwicklung gewährleistet bleibt, (2.) die Beeinträchtigungen der betroffenen Regionen (namentlich das Tessin und Uri) sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch bezüglich Emissionen möglichst gering ausfällt, (3.) bestehende Infrastrukturen optimal genutzt werden, (4.) neue Anlagen soweit als möglich auf langfristig nutzbare Ausbauten beschränkt werden und (5.) nur vorübergehend nutzba-
35 WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SEV, Grüne Uri, SPS, SES. 36 Kantone TG, BE, BS, OW, SH, GL, FR, UR, VS, BPUK, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SEV, EVP, VöV, SVI, oeku, Umweltfreisinnige St. Gallen, Pro Bahn, GPS, SES, VAP. 37 BPUK sowie die Kantone UR, TG, BS, SH, OW, GL, FR, VS. 38 BPUK sowie die Kantone UR, OW, SH, GL, VS.