Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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Gemäss dem Kanton BE enthalten die Kostenschätzungen in Bezug auf mögliche Folgekosten
sowie Erträge aus dem Bahnverlad noch Ungenauigkeiten. Um einen vollständigen Variantenvergleich zu erhalten, seien noch folgende Anpassungen vorzunehmen:
1. Auflistung der Folgekosten einer zweiten Röhre für die nächsten 40 Betriebsjahre.
2. Erträge aus dem Bahnverlad sind mit 105 Franken pro LKW im Vergleich zu anderen Angeboten (Lötschbergscheiteltunnel 212 Franken, Verainatunnel 151 bzw. 215 Franken, Lang RoLa Basel-Lugano 500 Franken) sehr konservativ geschätzt. Der Preis für eine kurze RoLa kann bei 150
- 250 Franken angesetzt werden.
3. Unter Berücksichtigung der Folgekosten (Ziff. 1) sowie dem höheren Einnahmepotential (Ziff. 2) dürften die Mehrkosten der Variante 2 im Vergleich zu Variante 1B mehr als 200 Prozent betragen.
Der Kanton GR fordert den Bundesrat auf, in seiner Botschaft zur Änderung des STVG klar darzu-
legen, wie er im Falle einer allfälligen Ablehnung seines Sanierungsvorschlages durch Parlament oder Volk vorzugehen gedenke. Weiter sei im Falle einer Ablehnung vorzusehen, dass zumindest die Standorte, die Kapazität und der Rückbau von RoLa-Verladestationen wie auch die für den Betrieb einer Kurz-RoLa notwendige Lockerung des Nacht- und Sonntagsfahrverbotes in einem referendumspflichtigen Beschluss gesetzlich zu regeln wären. Weiter beantragt er, dass einerseits in der Botschaft der Begriff der "heute geltenden Kapazität" explizit und quantitativ zu definieren und andererseits sowohl die Beschränkung auf eine Fahrspur als auch die Einhaltung eines Mindestabstandes als Ausführungsbestimmung einer Verfassungsnorm kenntlich zu machen sei.
Der Kanton VS weist darauf hin, dass die unter Kapitel 3 Ziffer 3.2 des Berichts erwähnten Mass-
nahmen, durch welche die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Kantone weiter minimiert werden könnten, näher auszuführen seien.
SchweizMobil fordert, dass frühzeitig und zusammen mit den beiden Kantonen Uri und Tessin
und in Absprache mit SchweizMobil für die Dauer der Sperrung des GST geeignete Massnahmen für die Sicherheit der Velofahrenden auf der Gotthard-Passstrasse festgelegt werden sollen.
Der VöV fordert, dass der Planungsstand der Varianten 1 und 2 bis vor der Abstimmung auf den
gleichen Stand zu bringen sei. Die Varianten mit dem Bahnverlad seien zu vertiefen und zu optimieren.
Die Alpen-Initiative, der WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, pro natura, Green-
peace, umverkehR, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, Grüne Uri, SES, fordern vor dem Entscheid
über die Sanierungsvariante folgende Abklärungen:
1. Ist eine Sanierung light mit kürzerer Sanierungszeit möglich (z.B. Verbot von LKW im Tunnel; dadurch müsste die Zwischendecke nicht angehoben werden und die Arbeiten könnten sich auf die schadhaften Stellen beschränken. Durch diese Massnahme könnten auch Einsparungen bei der Lüftung gemacht werden)?
2. Ist es möglich, mit einem innovativen Angebot im kombinierten Binnenverkehr einen grösseren Teil des Güterverkehrs vom und ins Tessin aufzufangen?
3. Ist es denkbar, dass die Fortschritte im Fahrzeugbau (automatische Fahrerassistenz) die Verkehrssicherheit in absehbarer Zeit so stark erhöhen, dass Frontalkollisionen nicht mehr stattfinden?
4. Kann das Dosiersystem nach dem Bau einer zweiten Röhre im Rahmen des geltenden Landverkehrsabkommens noch aufrechterhalten werden?
Die IG DHS äussert sich ausdrücklich nicht zu den konkreten Fragen nach dem Bau einer zweiten
Röhre am GST und zu einer allfälligen Tunnelgebühr am GST. Sie fordert jedoch:
1. Ausreichende Kapazitäten für den intermodalen und konventionellen (Schienen-)Güterverkehr inkl. Infrastrukturen (z.B. Terminals) während der Bauzeit.
2. Während der Schliessung des GST soll das Primat des Binnengüterverkehrs gegenüber dem Transitverkehr gelten.