Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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GST (inkl. Bau einer zweiten Röhre) durch die ordentlichen Strassengelder (SFSV, Fonds) zu finanzieren. Für den Fall, dass entgegen der Forderung der GLP eine zweite Röhre gebaut werden sollte, sei diese in erster Priorität über ein umfassendes Mobility Pricing zu finanzieren. Falls dies aus zeitlichen oder politischen Gründen nicht möglich sei, müsse die Finanzierung sowohl für den PKW- als auch den LKW-Verkehr in zweiter Priorität über Benutzungsgebühren erfolgen. Dazu seien für den Güterverkehr nicht nur die vorgesehenen LSVA-Höchstsätze des Landverkehrsabkommens voll auszuschöpfen, sondern gemäss dem vereinfachten Verfahren von Artikel 42 Absatz 2 des Landverkehrsabkommens zusätzlich anzuheben. Die hkbb fordert, dass für den Bau einer zweiten Röhre ein Benutzerfinanzierungsmodell zu prüfen sei. Sollte trotz der Bedenken des Kantons VD die Sanierungsvariante mit dem Bau einer zweiten Röhre realisiert werden, so dürften die zusätzlichen Kosten nicht über öffentliche Mittel finanziert werden. In diesem Fall wäre ein Gebührensystem ins Auge zu fassen.
2.2.2. Gründe für die Einführung von Strassenbenutzungsgebühren
Für den Kanton BE könnten Gebühren einen wesentlichen Beitrag zur Entschärfung der Finanzierungsprobleme im Infrastrukturbereich leisten, indem die Nutzerfinanzierung erhöht werde, was sowohl aus politischer als auch aus ökonomischer Sicht zu begrüssen wäre. Ebenfalls sei eine Gebührenerhebung unter technischen Gesichtspunkten kein Problem, wie die bewährten Konzepte am Grossen St. Bernhard sowie im benachbarten Ausland zeigen würden. Für die usic würde u.a. die Einführung einer Tunnelnutzungsgebühr eine effiziente Umsetzung des Projektes fördern und zudem die Staatskasse entlasten. Für die Finanzierung des GST über Gebühren würden gemäss SAB zwei Gründe (Möglichkeit einer kostenneutralen Finanzierung ohne Konkurrenzierung anderer Ausbauprojekte sowie der Wegfall einer Mineralölsteueranpassung) sprechen.
2.2.3. Gründe gegen die Einführung von Strassenbenutzungsgebühren
Für einen Teil der Vernehmlasser ist die Einführung von Strassenbenützungsgebühren systemwid-
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rig , da damit der Grundsatz der gebührenfreien Strassenbenutzung durchbrochen werde . Weiter führe eine punktuelle Einführung von Benutzungsgebühren insbesondere zu einer Benachteiligung
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des Kantons TI bzw. einer bestimmten Region . Für den Kanton AI stellt die Erhebung von objektbezogenen Gebühren für einzelne Verkehrsinfrastrukturanlagen einen Spezialfall dar, der den Anstoss zur Einführung von generellen Strassenbenützungsgebühren geben könnte. Der GST soll nach der Meinung des Kantons GR als wichtiger Bestandteil des gesamtschweizerischen Strassennetzes gleich behandelt werden wie die anderen Nationalstrassenabschnitte. Eine zusätzliche Tunnelgebühr liesse sich, auch wenn dies gestützt auf Artikel 82 Absatz 3 BV grundsätzlich möglich sei, nicht rechtfertigen. Das Prinzip der Gebührenfreiheit für die Strassenbenützung solle weiterhin konsequent umgesetzt werden. Für die SAB, hotelleriesuisse und Parahotellerie Schweiz, ist die Belastung der Strassenbenützer bereits heute massiv (Autobahnvignette, LSVA), sodass diese nicht durch zusätzliche Gebühren erhöht werden soll. Der TCS bemerkt, dass der Transit-Schwerverkehr wegen der Abkommen mit der EU nicht weiter besteuert werden könne und die Automobilisten die zweite Röhre daher alleine finanzieren müssten, was nicht akzeptabel wäre. Zudem wäre eine Benutzungsgebühr für einzelne Strassenabschnitte nicht zu rechtfertigen, während andere Strassen zu 100 Prozent über die normalen Mittel (Nationalstrassenabgabe, Mineralölsteuer) finanziert würden. Nach Ansicht des Kantons AG und des STV müsste vor der Einführung von Tunnelgebühren entweder das Landverkehrsabkommen mit der EU angepasst oder aber der LSVA-Abgabesatz gesenkt werden; letzteres würde zu einer unerwünschten Reduktion der LSVA und damit auch zu Mindereinnahmen einerseits für die Kantone
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bzw. andererseits für den über einen LSVA-Anteil finanzierten öffentlichen Verkehr führen.
Der Strassenverkehr besitzt nach Ansicht der SVP auch ohne die Erhebung von Durchfahrtsgebühren genügend Mittel um die Sanierung des GST inkl. Bau einer zweiten Röhre zu bezahlen, insbesondere
46 hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz. 47 BPUK, OW, GL, VS, CVP, TCS, SAB. 48 Kantone AG, JU, BS, OW, GL, TI, FR, VS, CVP, SAB, BPUK, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, VCS, STV, SAB, SGV, SVS, Parahotellerie Schweiz, Gastro Ticino, GPS, SES. 49 GPS.