Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

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Basistunnel besser mit der Deutschschweiz verbunden sei als je zuvor. Eine Kurz-RoLa sei technisch machbar und weitere flankierende Massnahmen mit dem Ziel einer dauerhaften Verlagerung des Schwerverkehrs seien möglich und notwendig (Förderung des Güterverkehrs in der Fläche, LSVA, Verankerung besserer Trassen für den Güterverkehr im Rahmen von FABI, 4-Meter-Korridor, Verkehrsmanagement). Mit einem innovativen Angebot im kombinierten Verkehr sei es weiter möglich, einen grossen Teil des Binnenverkehrs auf die Schiene zu verlagern. Projekte bzw. Angebote von RailValley oder Railcare würden zeigen, dass unter Nutzung bestehender Infrastrukturen, Transporte über kurze Distanzen wirtschaftlich seien. Die CVP-Frauen merken an, dass ab 2016 mit dem Gotthard-Basis-Tunnel eine effiziente Alternative zur Strasse bestehe, in welche sehr viele Mittel investiert wurden und die deshalb auch effizient genutzt und voll ausgelastet werden müsse. Nebst den zur Verfügung stehenden bahnseitigen Alternativen könnten gemäss WWF Svizzera italiana mit flankierenden Massnahmen (Car-Sharing bei den Tessiner Bahnhöfen, ermässigte Zugbilette, Werbekampagnen von Schweiz Tourismus für den Kanton Tessin etc.), zudem allenfalls negative wirtschaftliche Auswirkungen auf den Tourismus reduziert werden.

Für den FSU ist der Bau einer zweiten Röhre am GST mit diversen Risiken verbunden (Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für den Strassenverkehr, Untergrabung der Verlagerungspolitik, Verschlechterung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs), die sich negativ auf die übergeordneten Ziele für den Alpenraum (Aufwertung der Qualitäten des Alpenraums als Erholungslandschaft, Verbesserung der Umweltqualität mit positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, Erhaltung des empfindlichen Landschaftsbildes) auswirken.

Weiter erwähnt wurden die hohen Kosten, welche gegen den Bau einer zweiten Röhre sprechen wür-

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den . Diese könnten in wirtschaftlicher Hinsicht gegenüber einer Sanierung mit flankierenden Mass-

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nahmen nicht gerechtfertigt werden . Eine zweite Röhre stehe zudem in Konkurrenz zur NEAT und schwäche dadurch deren Rentabilität sowie die Rentabilität der Investitionen in den 4-Meter-

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Korridor . Zudem bestehe zwischen der Sanierung des GST und anderen wichtigen Strassenprojek-

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ten (z.B. in den Agglomerationen) eine Mittelkonkurrenz . Angesichts dieser Tatsache sind die Kantone GE und VD sowie sinngemäss auch die GLP der Auffassung, dass angesichts der täglichen Verkehrsprobleme die Realisierung wichtiger und dringender Projekte in den Agglomerationen von grösserem Nutzen sei, als der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard. Gemäss Pro Bahn sollten die knappen finanziellen Ressourcen ebenfalls vordringlich in Infrastrukturprojekte in den Agglomerationen, im Mittelland und im Arc Léman investiert werden. Für die SPS werde die teure Lösung mit einer zweiten Röhre infolge der bestehenden Mittelkonkurrenz dazu führen, dass andere, politisch gewollte Projekte, unter Druck kämen. Ebenfalls der Meinung, dass die finanziellen Mittel an Stelle einer zweiten Röhre besser in wichtige Strassen- oder Eisenbahnprojekte oder in den öffentlichen

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Verkehr investiert werden sollten ist die GPS-VD. Einige Vernehmlassungsteilnehmer finden zudem, dass der Bundesrat bei der Berechnung der Kosten für die Sanierungsvarianten zwei wesentliche Kostenelemente (Verladegebühren und Betriebs- und Unterhaltskosten der zweiten Röhre) ausgeblendet habe. Unter Berücksichtigung dieser Komponenten, würde die Variante mit einer zweiten Röhre letztlich 2,9 bis 3,5 Milliarden Franken teurer. Zudem binde der Bau einer zweiten Röhre nach Ansicht der SPS-TI Mittel, die notwendig wären um die Güterverlagerung von der Strasse auf die Schiene voranzutreiben. Die vom Bundesrat bevorzugte - und mit Abstand teuerste Variante - bringt nach Ansicht des Kantons BE kaum einen zusätzlichen Nutzen und ist in Anbetracht der Knappheit der finanziellen Mittel beim Ausbau und Unterhalt der Verkehrsinfrastrukturen nicht vertretbar. Für den Kanton BS liesse sich eine zweite Röhre wegen der bis dahin anfallenden Unterhaltskosten auch als

22 Kantonen UR, BE, BS, NE, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, AefU, VCS, ATA, SVS, SEV, SAB, SBG, Leventina vivibile, Associazione Comitato cuneese di "Salviamo il Paesaggio", SPS, SPS-TI, GLP, Travail.Suisse, SVI, oeku, Umweltfreisinnige St. Gallen, IGöV Schweiz, GPS, Grüne Uri, SES. 23 Kanton UR, SVI. 24 Kanton UR, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, AefU, SVS, VCS, SBG, GLP, GPS, Grüne Uri, SES, ISDE. 25 Kantone BS, GE, VD, SPS, EVP, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SBG, SVI, oeku, Umweltfreisinnige St. Gallen, Pro Bahn, GPS, Grüne Uri, SES, CVP-Frauen. 26 Kanton NE, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SEV, IGöV Schweiz, GPS, Grüne Uri, SPS, SES.