Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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Insbesondere im Zusammenhang mit den Varianten ohne Bau einer zweiten Röhre, wurde vereinzelt
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auch auf den durch die längeren Sperrzeiten erwarteten Umwegverkehr verwiesen . Der Kanton AG weist auf voraussichtlich massive Verkehrsverlagerungen über den Grossraum Zürich/Aargau und auf die damit entstehende unzumutbare Mehrbelastung der A1 im Abschnitt Baregg-Limmattal hin. Die BDP ist der Ansicht, dass bei den Sanierungsvarianten ohne Bau einer zweiten Röhre die umliegenden Regionen, namentlich die Kantone GR und VS von massiv mehr Stauaufkommen und einer Verkehrsverlagerung betroffen wären.
Für den SBV und den Fachverband infra, wäre der Bau einer zweiten Röhre zudem landschafts- und umweltverträglicher als die Erstellung grosser Verladeanlagen in den Talebenen der Leventina und des Kantons Uri, wo überdies mit grossem Widerstand der Bevölkerung zu rechnen sei. Nach Ansicht von Aqua Nostra wäre eine Verflüssigung des Verkehrs im Sinne der Natur, da die Umweltbelastungen bei Stau und stockendem Verkehr grösser seien. Durch den Bau einer zweiten Röhre würden zudem keine wertvollen Lebensräume vernichtet.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Sanierungsvariante erfüllt nach Ansicht des Kantons AR, der ASTAG sowie des FRS eine zentrale Forderung des Parlaments, indem im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau und -unterhalt der Verkehr trotz Baustellen so ungehindert wie möglich fliessen könne. Dieser Meinung ist mit Verweis auf die anstehende Sanierung des Belchentunnels, wo zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen eine dritte Tunnelröhre gebaut werde, auch die aiti.
Die Befürworter der Vorlage sind überwiegend der Ansicht, dass mit der bundesrätlichen Sanierungsvariante keine Kapazitätserhöhung verbunden und die Verfassungsmässigkeit dadurch gewährleistet 14
ist . Zudem sei durch die Verankerung des neuen Artikels 3a Absatz 2 im STVG die Mitsprache des
15 Parlamentes und im im Falle eines Referendums auch des Volkes sichergestellt, was teilweise ausdrücklich begrüsst wurde.
2.1.2. Vorbehalte
Die BPUK sowie einzelne Kantone (TG, BL, SO, JU , OW, SH, GL, FR und VS), die ganz oder teilweise auf die Stellungnahme der BPUK verwiesen haben, sind im Grundsatz mit der Sanierungsvariante des Bundesrates einverstanden, machen ihr Einverständnis aber abhängig von Bedingungen. So soll der Bau einer zweiten Röhre nicht zulasten anderer, ebenfalls über die SFSV finanzierte Projekte gehen. Ebenfalls müsse die Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung gesetzlich abgesichert sein. An der maximalen Verkehrsmenge von 1000 Personenwageneinheiten pro Stunde und Richtung sei festzuhalten. Weiter gefordert werden flankierende Massnahmen (z.B. Alternativrouten, Verkehrsinformation, Verkehrssteuerung) während der 140-tägigen Sperrzeit des GST im Rahmen der vorgängigen Arbeiten an der bestehenden Tunnelröhre. Schliesslich sei der Verfassungsauftrag betreffend die Verlagerungspolitik konsequent umzusetzen. Der SR NE verweist grundsätzlich ebenfalls auf die Stellungnahme der BPUK und verlangt, dass der Wille des Volkes im Zusammenhang mit der Alpeninitiative zu respektieren sei und sichergestellt werden müsse, dass die EU später keine Forderungen nach einer Kapazitätserweiterung stelle. Ebenfalls zu respektieren sei der Wille des Volkes, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern; der Bau einer zweiten Röhre am GST dürfe somit die Verlagerungspolitik auf keinen Fall konkurrenzieren.
Der Kanton AG beantragt, die Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung zusätzlich in einem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU abzusichern.
Für den Fall, dass entgegen der Meinung des Kantons UR eine zweite Röhre realisiert werden soll, verlangt dieser mit Verweis auf das Positionspapier der Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz und auf die Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone griffige Ausführungsbestimmungen, insbesondere in Bezug auf das heute geltende Dosiersystem und die aktuellen maximalen Verkehrsmengen, sowie eine rechtlich einwandfreie Verankerung der Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung, welche zudem im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
13 Kanton AG, ,SAB, BDP. 14 Kantone AG, BL, SO, AR, OW, SH, GL , TI, VS, FDP. Die Liberalen, SVP, SAB, CcG, BPUK, ssic, ASTAG, FRS, Ticino Tourismo, IHZ, SBV, Fachverband infra, STV, Aqua Nostra, Gastro Ticino, bauenschweiz. 15 Kantonen BL, SO, AR, OW, SH, GL, LU, VS, BPUK, STV.