Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2012 hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) im Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels (GST). Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt. Die Vernehmlassungsteilnehmer wurden eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlssung ebenfalls grundsätzlich und bezogen auf den GST zur Frage nach einer allfälligen Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren zu äussern.
Die interessierten Kreise hatten Gelegenheit, bis zum 21. April 2013 eine Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage abzugeben. Im vorliegenden Bericht wurden sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, die bis zum 30. April 2013 eingereicht wurden.
Insgesamt wurden 102 Einladungen zur Teilnahme an der Vernehmlassung verschickt. Eingegangen sind total 119 Stellungnahmen. Geäussert haben sich 26 Kantone, 1 Konferenz der Kantone, 13 politische Parteien (inkl. Tochterparteien bzw. Sektionen), 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 6 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, 12 Verkehrsverbände sowie 59 weitere Organisationen oder Einzelpersonen.
1.2. Inhalt und Ziel der Vorlage
Der 16,9 Kilometer lange GST wurde am 5. September 1980 eröffnet und ist seit über 30 Jahren in Betrieb. Zwischen 2020 und 2025 muss der dannzumal seit 40 Jahren in Betrieb stehende Tunnel saniert und erneuert werden. Ab 2025 kann die Funktionstüchtigkeit und somit die Sicherheit im GST nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. Der Bundesrat hat sich eingehend mit verschiedenen Sanierungsvarianten auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass eine umfassende Sanierung und Erneuerung des GST ohne zweite Tunnelröhre zwar grundsätzlich machbar, aber mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Aus diesem Grund hat er sich für den Neubau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) mit anschliessender Sanierung der bestehenden Tunnelröhre entschieden. Nach der Sanierung des bestehenden Tunnels dürfen die beiden Tunnelröhren je nur einspurig betrieben werden. Im Normalbetrieb verfügt jede Tunnelröhre über eine Fahrspur und einen Pannenstreifen. Dieses Verkehrsregime garantiert die Verfassungskonformität einer zusätzlichen Tunnelröhre. Die Gesamtkosten für den Bau einer neuen inklusive Sanierung der bestehenden Röhre belaufen sich auf rund 2788 Millionen Franken (Preisstand Erneuerung und Sanierung bestehende Tunnelröhre 2009, Neubau zweite Tunnelröhre 2010, ohne Mehrwertsteuer, Kostengenauigkeit +/- 30 %).
Obwohl der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard in der vorgesehenen Form grundsätzlich ohne Gesetzesänderung machbar wäre, will der Bundesrat die Beschränkung auf maximal zwei Fahrspuren im STVG verankern. Damit kann klargestellt werden, dass auch ein temporärer Betrieb von mehr als zwei Fahrspuren (z.B. während der Ferienzeit) verboten bleibt. Zudem soll durch die Gesetzesänderung die Mitsprache des Parlamentes und, falls das Referendum ergriffen würde, des Volkes gewährleistet werden.
Mit dieser Vorlage soll weiter das bereits heute bestehende, im Zusammenhang mit dem schweren Lastwagenunfall und dem damit verbundenen Tunnelbrand vom 24. Oktober 2001 eingeführte Dosiersystem für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung inkl. schwere Sattelmotorfahrzeuge (LKW) ins STVG integriert werden. Das System hat sich seit seiner Einführung bewährt; die Verankerung im Gesetz soll gewährleisten, dass das Dosiersystem auch in Zukunft beibehalten wird.