Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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kehrsabwicklung selbst von Vertretern des Güterverkehrs in Frage gestellt werde. Zudem wäre der Kanton TI während fast 1000 Tagen über keine ganzjährig sichere Verbindungsstrasse erreichbar.
Der Kanton TI sieht in den alternativen Sanierungsvarianten verschiedene Nachteile. Einerseits wäre der GST für eine längere Zeit für den Verkehr geschlossen. Andererseits müssten die Verladestationen nach der Sanierung wieder abgebrochen werden, weshalb die dafür eingesetzten finanziellen Mittel nicht nachhaltig eingesetzt wären. Zudem bezweifelt der Kanton, dass die Verladestationen vor 2025 erstellt werden könnten, weil diese bei der betroffenen Bevölkerung verständlicherweise auf grossen Widerstand stossen würden. Weiter verlangt der Kanton die gesetzliche Verankerung der Verladestationen sowie der Ausnahmen zum Nacht- und Sonntagsfahrverbot für den Fall, dass die Realisierung einer zweiten Röhre am GST auf der politischen Ebene scheitern sollte.
Ebenfalls abgelehnt wird die Variante der Sanierung des bestehenden Tunnels und die dazugehörigen flankierenden Massnahmen (insbesondere der Bahnverlad) vom VAP, da diese einerseits die Kapazitäten für den Güterverkehr im Gotthardbasistunnel einschränke und zudem im Widerspruch zu Artikel 8 Absatz 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (RoLa als subsidiäre Massnahme) stehe.
2.1.5. Verlagerungspolitik
Die Verlagerungspolitik des Bundesrates wurde im Rahmen der Vernehmlassung nicht bestritten. Ein grosser Teil der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich explizit für die konsequente Weiterführung dieser Politik und damit für die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs auf die Schiene ausgespro-
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chen . In diesem Zusammenhang wurde vereinzelt gefordert, dass betreffend die Weiterentwicklung des Landverkehrsabkommens Verhandlungen mit der EU aufzunehmen seien. Als weitere Massnah-
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men wurden die Einführung der Alpentransitbörse sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit
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den Nachbarländern genannt. Der Kanton AR fordert, dass die Sanierung des GST die Verlagerungspolitik nicht in Frage stellen dürfe. Die über 600'000 Lastwagen pro Jahr im alpenquerenden Verkehr seien auf die Schiene zu bringen, weshalb es weiterer Investitionen in den alpenquerenden Schienenverkehr bedürfe. Für den Kanton GR besteht kein rechtlicher oder technischer Zusammenhang zwischen der Sanierung des GST und der Verlagerungspolitik. Eine Sanierung des GST mit oder ohne zweite Röhre sei aus politischer Sicht nur dann glaubwürdig zu vertreten, wenn der Bundesrat die Verlagerungspolitik entschlossen fortführe und intensiviere. Der Bundesrat solle daher noch in diesem Jahr Vorschläge für die Weiterführung einer glaubwürdigen und effektiven Verlagerungspolitik mit Horizont 2025 vorlegen. Für die SBB AG ist eine echte Verkehrsverlagerung nur möglich, wenn es eine Beschränkung der strassenseitigen Kapazitäten im alpenquerenden Verkehr gebe. Dies stelle eine wichtige Voraussetzung dar, damit sich die umfangreichen schienenseitigen Investitionen des Bundes in die Gotthardachse volkswirtschaftlich lohnen würden. Dr. Eva Lichtenberger und Mitun-
terzeichnende der Grünen Partei des Europäischen Parlaments verweisen, wie proMont-Blanc
und sinngemäss auch die ARSMB, auf die Vorbildfunktion, welche die Schweizerische Verkehrspolitik auf viele europäische Länder ausübe. Die Entscheidung der Schweizer Regierung vom 17. Juni 2012 einen zweiten Strassentunnel zu bauen bedeute daher einen beunruhigenden Paradigmenwechsel. Es sei zu befürchten, dass der Kapazitätsausbau dieses wichtigen Korridors durch die Alpen einen negativen Effekt auf die Verkehrsverlagerung auf der Achse Rotterdam - Genua sowie gleichzeitig einen Dominoeffekt auf das gesamte europäische Verkehrsnetz haben werde. Dass die Schweiz massiv in den Ausbau der Strassen auf dieser Achse investiere, könne die Verlagerungspolitik schwächen. Demgegenüber könne die Eröffnung des Gotthardbasistunnels einen Höhepunkt der Schweizer Bemühungen für die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene darstellen und ein
39 Kantone AR, UR, BL, BS, TG, SO, OW, SH, GL TI, FR, GR , SZ, VS, NE, BPUK, SR NE, EVP, CVP, Grüne Uri, SPS, SPS- TI, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SEV, , SGB, oeku, Umweltfreisinnige St. Gallen, IGöV Schweiz, SES, FSU. 40 Kantone BL, TG, SO, OW, SH, GL, VS, BPUK, WWF, UR, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SEV, GPS, SES. 41 Kantone UR, GR, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SEV, GPS, Grüne Uri, SES. 42 Kanton UR, WWF Schweiz, WWF Svizzera italiana, WWF Uri, Alpen-Initiative, pro natura, Greenpeace, umverkehR, ffu-pee, AefU, VCS, SVS, SEV, GPS, Grüne Uri, SES.