Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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Güterverkehrs auf die Schiene), hätten die privaten Partner ein Interesse daran, den Verkehr auf die bemauteten Objekte zu konzentrieren um die Profite zu maximieren.
3. Fazit
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Eine knappe Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt die Vorlage und damit den Sanie-
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rungsvorschlag des Bundesrates grundsätzlich. 19 Kantone haben sich - teilweise unter Bedingungen - für den Bau einer zweiten Röhre (ohne Kapazitätserweiterung) im Rahmen der Sanierung des
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bestehenden GST ausgesprochen. 7 Kantone lehnen eine zweite Röhre am GST ab. Bei den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sind die Meinungen ausgeglichen. Je 4 Parteien
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sind für bzw. gegen die Vorlage.
Als wichtigste Argumente für den Bau einer zweiten Röhre (ohne Kapazitätserweiterung) wurden die verbesserte Sicherheit, die relativ kurze Sperrzeit, die geringeren regionalwirtschaftlichen Auswirkungen, das bessere Kosten-Nutzen-Verhältnis und die bessere Verfügbarkeit der Gotthardroute auch im Hinblick auf künftige Ereignisse (z.B. Unterhaltsarbeiten, Unfälle) genannt. Die Befürworter der Vorlage waren überdies der Auffassung, dass mit der gesetzlichen Verankerung des einspurigen Verkehrsregimes die Verfassungsmässigkeit gewährleistet ist. Für die Vernehmlassungsteilnehmer, die mit der Vorlage des Bundesrates nicht einverstanden sind, ist der Bau einer zweiten Röhre verfassungswidrig, unnötig, zu teuer und gegen die Verlagerungspolitik.
Sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Vorlage sind sich grundsätzlich einig darüber, dass ungeachtet der gewählten Sanierungsvariante die Transitstrassenkapazität am Gotthard nicht erhöht werden darf und die Verlagerungspolitik des Bundesrates ohne Einschränkung weiterzuführen ist. Ebenfalls weitgehende Einigung besteht darin, dass durch die Sanierung des GST andere wichtige Strassenprojekte - insbesondere in den verkehrsüberlasteten Agglomerationen - nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Die vom Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Frage nach einer Tun-
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nelgebühr am GST wurde von 63 Teilnehmenden beantwortet. Eine grosse Mehrheit lehnt derartige Gebühren ab. Ebenfalls überwiegend kritisch betrachtet wird eine PPP-Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen. Teilweise explizit begrüsst und auch gefordert wird hingegen eine Fondslösung für die Nationalstrassenfinanzierung.
4. Weitere Hinweise und Anregungen
Der Kanton BL erwähnt, dass im erläuternden Bericht eine quantitative Aussage zu den Betriebs-
kosten fehle, eine solche sollte noch zur Verfügung gestellt werden. Der Kanton würde die Prüfung einer Lang RoLa (Basel-Lugano/Chiasso oder Basel-Domodossola-Novarra) im Lichte der Überlegungen zum 4-Meter-Korridor begrüssen. Weiter sei der Kanton dafür, dass die Frage der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen mit einem ganzheitlichen Ansatz und mit der Zielsetzung einer hohen Verursachergerechtigkeit weiter verfolgt werde.
Der Kanton GE fordert, dass der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament garantiert, dass
die wichtigen und dringenden Projekte auf dem Gebiet des Kantons Genf trotz der Sanierung des GST wie vorgesehen realisiert werden. Zudem sei zwingend zu beachten, dass die gewählte Sanierungsvariante auf lange Sicht zu keiner Kapazitätserweiterung führe.
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57 Teilnehmer sind dafür, 55 Teilnehmer dagegen. 7 Teilnehmer haben sich weder für noch gegen die Vorlage ausgesprochen. 57 ZG, AG, TG, BL, SO, AR, JU, OW, SH, ZH, GL, AI, TI, FR, NW, LU, GR, SZ, VS. 58 UR, BE, SG, BS, GE, NE, VD. 59 BDP, CVP, FDP, SVP. 60 EVP, GPS, GLPS, SPS. 61 Eine Tunnelgebühr am GST wird von 47 Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt und nur von deren 6 begrüsst. 10 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich weder ausdrücklich für noch gegen eine derartige Gebühr ausgesprochen.