Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/45: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) · 25 Seiten

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1.9 Folgen von Kindesmisshandlung

Jede Kindesmisshandlung kann verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes haben und Hemmungen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes verursachen. In diesem Sinne ist jede Form von Misshandlung zu bekämpfen, unabhängig von ihrer scheinbaren Harmlosigkeit oder Schwere33.

Die Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung hat in ihrem Schlussbericht vom Juni 1992 zuhanden des Vorstehers des Eidgenössischen Departements des Innern erläutert, welche Folgen die verschiedenen Formen von Kindesmisshandlung haben können34:

Die Folgen körperlicher Misshandlung von Kindern können unterschiedlich schwerwiegend sein: Sie können je nach Handlung oder Unterlassung zum Tod führen, neurologische Störungen oder Sinnesstörungen auslösen, geistige Behinderungen oder mehr oder weniger reversible Verletzungen verschiedener Organe bewirken. Ein psychisch misshandeltes Kind leidet hingegen unter dem Mangel an positiven Erfahrungen mit Erwachsenen und unter dem Mangel an Selbstbestätigung, welche notwendige Voraussetzungen für die Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins bilden.

Im Falle von Vernachlässigung und mangelnder Zuwendung können die betroffenen Kinder häufig geistig mehr oder weniger stark zurückbleiben, haben in der Schule Lernschwierigkeiten, Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration oder Sprachprobleme. Die meisten chronischen Anpassungsschwierigkeiten in der Schule werden durch eine solche Misshandlungsform verursacht.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern hat ausser den physischen Schäden auch psychosomatische und psychische Konsequenzen. Dazu gehören Schlafstörungen, Störungen im Essverhalten sowie jegliche andere Art beobachtbarer körperlicher Reaktionen wie Einnässen, Einkoten, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Verdauungsstörungen, Depression, Selbstmordversuche, Selbstverstümmelung usw. Diese Störungen sind für die Betroffenen oft der Beginn eines langen Weges durch das Gesundheitswesen, weil diese aus Schamgefühl oder Hemmungen den wahren Grund ihres Leidens verschweigen.

Die seelischen Folgen des sexuellen Missbrauchs sind verheerend. Dies lässt sich dadurch erklären, dass 80% aller sexuell misshandelten Kinder durch ihnen nahestehende Erwachsene missbraucht werden, die sie eigentlich beschützen sollten und von denen sie abhängig sind. Opfer von sexuellem Missbrauch teilen ihr Leiden häufig nicht mit, weil sie durch den Täter bedroht und dadurch gezwungen werden, das Geheimnis zu wahren. Diese Art der Misshandlung chronifiziert sich oft über Jahre hinweg, und die Kinder stehen, durch das Geheimnis gebunden, nicht nur in der Familie isoliert da, sondern auch in der Schule, ihren Kolleginnen und Kollegen gegenüber, da sie aus Scham nicht erzählen können, was sie erleben.

Als Spätfolgen von Misshandlungen können weitere Störungen des Sozialverhaltens auftreten: Delinquenz, Suchtverhalten, Suizid oder Suizidversuche, psychische und psychiatrische Störungen und psychische und soziale Notlagen. Es ist im Übrigen erwiesen, dass nicht nur die Misshandlung als Extremform und die erlittene Gewalt, sondern auch eine inkohärente Erziehung sowie Vernachlässigung das Risiko erhöhen, dass das Kind bis ins Erwachsenenalter anhaltendes aggressives Verhalten entwickelt35.

33 Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung, Kindesmisshandlungen in der Schweiz, Schlussbericht zuhanden des Vorstehers des EDI, Bern 1992, S. 16.

34 Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung (FN 33), S. 17 ff.

35 Bericht des Bundesrates (Jugend und Gewalt ̶ Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien) vom 20. Mai 2009 in Erfüllung der Postulate Leuthard (03.3298)