Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/45: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) · 25 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage hat weder auf den Personalbestand noch auf die Finanzen des Bundes Auswirkungen.
4.2 Auswirkungen auf Kantone
Nach dem geltenden Recht dürfen die Kantone im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Meldepflichten vorsehen, die über die bundesrechtliche Regelung hinausgehen (Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 443 Abs. 2 ZGB). Der vorliegende Vorentwurf sieht für Minderjährige, die in ihrem Wohl gefährdet sind, eine abschliessende Regelung der Melderechte und -pflichten vor. Aus diesem Grund werden die Kantone in diesem Bereich keine weiteren Meldepflichten mehr vorsehen dürfen. Sie dürfen allerdings nach wie vor Sanktionen und Disziplinarmassnahmen gegen fehlbare Fachpersonen vorsehen.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Der Vorentwurf hat keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Der Vorentwurf hat zum Ziel, den Schutz des Kindes zu stärken. Die Vorlage verpflichtet Personen, die regelmässig eine Tätigkeit im Zusammenhang mit Kindern ausüben, eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu erstatten, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Zu dieser Meldung werden im Übrigen Personen mit einem Berufsgeheimnis berechtigt, ohne dass sie sich vorab vom Berufsgeheimnis entbinden lassen müssen.
5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundes-
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5.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 201265 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 201266 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt.
5.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates
Mit Verabschiedung des Berichts «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» vom 27. August 200867 hat sich der Bundesrat für ein verstärktes Engagement des Bundes im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik ausgesprochen. Im Zentrum stehen dabei Massnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur Integration von Kindern und Jugendlichen.
65 BBl 2012 481
66 BBl 2012 7155
67 Bericht des Bundesrates (Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik) in Erfüllung der Postulate Janiak (00.3469) vom 27. September 2000, Wyss (00.3400) vom 23. Juni 2000 und Wyss (01.3350) vom 21. Juni 2001.