Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/45: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) · 25 Seiten
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Die von Minderjährigen erlebte Gewalt in der Familie gilt als wichtiger Risikofaktor bei der Entstehung von Jugendgewalt. Man spricht oft von intergenerationeller Übertragung von Gewalt: Erwachsene, die als Kinder Misshandlungen mit ansehen mussten oder ihnen sogar selbst ausgesetzt waren, sind stärker gefährdet, ihrerseits zu Peinigern oder Opfern zu werden, vor allem in ihrer Paarbeziehung36.
Darüber hinaus weisen verschiedene Studien darauf hin, dass Misshandlungen neben den gesundheitlichen und sozialen Folgen erhebliche gesamtgesellschaftliche Kosten verursachen. Diese Folgekosten betreffen u.a. den sozialen Bereich (z.B. Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen für Gewaltbetroffene), die Justiz (z.B. Strafverfolgung), den gesamten Bereich der Erwerbsarbeit (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Invalidität) sowie das System der Gesundheitsversorgung37.
1.10 Statistik über Kindesmisshandlung
Fälle von Kindesmisshandlung sind immer wieder Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Die betreffende Problematik ist deshalb in der Gesellschaft bestens bekannt. Nicht bekannt ist allerdings, wie häufig der zivilrechtliche Kindesschutz auf gesamtschweizerischer Ebene mit Gefährdungssituationen konfrontiert ist38, weil eine offizielle Statistik über Kindesmisshandlungen fehlt.
Gemäss verlässlichen Schätzungen sollen 10% bis 20% der Minderjährigen mindestens eine Form von Kindesmisshandlung erleiden39. Ein Anhaltspunkt für die Zahlen betreffend Kindesmisshandlung bietet die Statistik der Fachgruppe Kinderschutz der schweizerischen Kinderkliniken, welche jährlich entsprechende Daten erhebt. Im Jahre 2012 wurden von den beteiligten Kinderkliniken insgesamt 1136 Fälle von Kindesmisshandlung gemeldet; im Jahr 2010 waren es insgesamt 923 und im Jahre 2011 118040. Die Fallzahlen stellen zwar noch kein Indiz für eine Zunahme von Gewalt an Kindern dar, lassen allerdings zumindest auf eine gestiegene Meldebereitschaft schliessen: Die Sensibilität der Öffentlichkeit und von Fachgremien in Bezug auf Kindesmisshandlungen scheint in den letzten Jahren gewachsen zu sein41.
Für das Jahr 2012 hat die Fachgruppe Kinderschutz folgende Daten erhoben:
vom 17. Juni 2003, Amherd (06.3646) vom 6. Dezember 2006 und Galladé (07.3665) vom 4. Oktober 2007, S. 15: abrufbar unter http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/15741.pdf.
36 Bericht des Bundesrates (Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung) (FN 32), S. 19.
37 Bericht des Bundesrates (Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung) (FN 32), S. 20.
38 JUD (FN 19), S. 50.
39 LIPS (FN 29), S. 10.
40 Für die Erfassung standen die Daten von 18 der insgesamt 26 Kliniken (69%) zur Verfügung.
41 JACQUELINE FEHR, in: Stiftung Kinderschutz Schweiz (Hrsg.), Ein Leitfaden zu Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen Praxis, Bern 2011, S. 9.