Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/45: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) · 25 Seiten
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Bei der körperlichen Misshandlung und bei der psychischen Misshandlung wurde in über 60% der Fälle die Diagnose als sicher erachtet, bei der Vernachlässigung und beim sexuellen Missbrauch nur etwa in einem Drittel der Fälle.
Täterin / Täter: Beziehung zum Kind
Familie 879 (79,1 %)
Bekannte/r des Kindes 158 (13,9 %)
Fremdtäter 19 (1,7 %)
Unbekannt 57 (5,0 %)
Die Vernachlässigung und die psychische Misshandlung wird praktisch immer im engen Familienrahmen ausgeübt, die körperliche Misshandlung in 75% der Fälle und der sexueller Missbrauch in 45% der Fälle.
Täterin / Täter: Geschlecht
Männlich 528 (46,5 %)
Weiblich 354 (31,2 %)
Männlich und weiblich (meist Eltern) 176 (15,5 %)
Unbekannt 24 (2,1 %)
Keine Angabe 54 (4,8 %)
Beim sexuellen Missbrauch ist in 91% der Fälle der Täter männlich, bei der Vernachlässigung ist eine klare Mehrheit der Täterinnen weiblich. Körperliche und psychische Misshandlungen werden häufiger durch Männer begangen, in 10 % respektive 17 % der Fälle aber von beiden Elternteilen gemeinsam.
Täterin / Täter: Alter
Älter als 18 Jahre 941 (82,8 %)
Jünger als 18 Jahre 101 (9,5 %)
Jünger und älter als 18 Jahre 10 (0,9 %)
(mehrere Täter)
Alter unbekannt / keine Angabe 77 (6,8 %)
Täter unter 18 Jahren sind vor allem beim sexuellen Missbrauch vertreten (24,3 % aller Fälle).
Kindesschutzmassnahmen
Durch eine andere Stelle bereits eingeleitet 271 (23,9 %)
Gefährdungsmeldung durch die Kinderschutzgruppe gemacht 255 (22,4 %)
Gefährdungsmeldung durch die Kinderschutzgruppe empfohlen 112 (9,9 %)