Erläuterungen MSchV
Vernehmlassung 2014/82: Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness» · 23 Seiten
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4.4. Auswirkungen auf weitere gesellschaftliche Gruppen
Auch hier gilt das oben Erwähnte, d.h. dass sich gegenüber den Einschätzungen in der „Swissness“-Botschaft nicht viel geändert hat. Durch die teilweise relativ offene Gestaltung der Verordnungsvorgaben sind Befürchtungen laut geworden, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten schwierig sein dürfte, den tatsächlichen „Swissness“-Gehalt eines Produktes auf einen Blick zu erfassen. Verglichen mit der sehr viel vageren Lösung vor der „Swissness“- Revision sind die neuen Regeln jedoch hinsichtlich Verbindlichkeit der Kriterien in jedem Fall ein Quantensprung. Die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen wiegt diesen in geringem Ausmass fortbestehenden Informationsnachteil bei den Konsumenten daher mehr als auf.