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Vernehmlassung 2015/21: Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche · 22 Seiten

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3Das BAV schliesst gemeinsam mit dem Kanton eine Vereinbarung mit der Leistungserbringerin ab. Die Vereinbarung kann eine Laufzeit von einem oder zwei Jahren haben.

Art. 17 Förderung neuer Angebote des Gütertransports auf der Schiene

1Führen neue Angebote des Gütertransports auf der Schiene zu einer Entlastung des schweizerischen Strassennetzes, so kann sie der Bund auf Gesuch hin fördern, bis sie eigenwirtschaftlich erbracht werden können, längstens jedoch während drei Jahren.

2Ausgeschlossen ist die Förderung rein konjunkturell bedingter Mengensteigerungen.

3Die Gesuchstellerin reicht dem BAV ein Angebotskonzept und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für die ersten fünf Betriebsjahre ein. Sie führt darin aus, wie sie das Angebot nach spätestens drei Jahren eigenwirtschaftlich erbringen will.

4Der Betriebsbeitrag des Bundes an das neue Angebot orientiert sich am erwarteten Defizit in den ersten drei Betriebsjahren, er darf jedoch 50 Prozent der mit dem Angebot verbundenen Kosten nicht übersteigen.

5Unterschreiten die jährlichen effektiven Transportmengen des neuen Angebots die Mengen gemäss dem Gesuch um mehr als 20 Prozent, so kann der Betriebsbeitrag des Bundes gekürzt werden. Der Anspruch auf Betriebsbeiträge verfällt vollständig mit der vorzeitigen Einstellung des neuen Angebots.

Art. 18 Geltungsdauern der Betriebsbeiträge

1Die Betriebsbeiträge des Bundes sind auf folgende Höchstdauern befristet:

a. für Leistungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr: bis Ende 2023;

b. für Leistungen im Einzelwagenladungsverkehr: bis Ende 2018;

c. für Leistungen im nicht alpenquerenden kombinierten Verkehr: bis Ende 2018;

d. für Leistungen im Güterverkehr auf Schmalspurbahnen: bis Ende 2016.

2Der Bund kann sich nach Ablauf dieser Fristen längstens bis Ende 2027 an Bestellungen der Kantone im Güterverkehr auf dem Schmal- und Normalspurnetz beteiligen.

3Er kann neue Angebote des Gütertransports auf der Schiene längstens bis Ende 2027 fördern.