Vorlage

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 22 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage

Fernmeldegesetz

Art. 56 Abs. 1 und 4

1Können sich die Parteien innert dreier Monate über die Verbreitungspflicht und die Verbreitungsbedingungen nicht einigen, so entscheidet das Bundesamt auf Gesuch einer der Parteien.

4Ist die Frage der Marktbeherrschung zu beurteilen, so konsultiert das Bundesamt die Wettbewerbskommission.