Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/50: Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung, GwV) · 23 Seiten
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Erläuterungsbericht zur Geldwäschereiverordnung (GwV) – Umsetzung der GAFI-Empfehlungen
nun lediglich die im Schlusstitel erwähnten Erleichterungen bei der Eintragung ins Handelsregister umgesetzt (vgl. oben Ziff. 3.1). Die Anpassungen auf Verordnungsstufe enthalten somit keine (zusätzlichen) Pflichten für die Adressaten dieser Bestimmungen, weshalb vorliegend auf eine RFA verzichtet werden kann.
4.3 Änderung der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei
Die Anpassungen der MGwV wurden entweder aufgrund der Änderung des Meldesystems (vgl. Art. 9 ff. nGwG) notwendig oder sind lediglich formeller Natur. Aus diesem Grund kann auch in Bezug auf die Anpassung der MGwV auf eine RFA verzichtet werden.
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