Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/54: Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (Umsetzung der Motion 14.3450) · 25 Seiten
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Gemäss Artikel 27 Absatz 2 und 59 Absatz 2 DBG bzw. Artikel 10 Absatz 1bis und 25 Absatz 1bis StHG gelten Bestechungsgelder an Amtsträger nicht als geschäftsmässig begründete Aufwendungen. Im Hinblick auf die zukünftige Strafbarkeit von Bestechungszahlungen an Private auch ausserhalb des Wettbewerbsrechts schafft die Gesetzesvorlage eine steuerliche Gleichbehandlung gegenüber den Bestechungszahlungen an Amtsträger.