Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/62: Revision der Mehrwertsteuerverordnung · 22 Seiten
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4. Auswirkungen
Die Verordnung führt durch Detailvorschriften die Regelung des Gesetzes näher aus, um damit den Vollzug des Gesetzes zu ermöglichen. Sie hat damit keine vom Gesetz unabhängigen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Bundesfinanzen (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 25. Februar 201512 zur Teilrevision des Mehrwertgesetzes). Auch die unabhängig von der Teilrevision des MWSTG vorgenommenen Änderungen haben keine Auswirkungen, da damit nur die Praxis in der Verordnung verankert wird.
12 BBl 2015 2615