Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 23 Seiten

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Praxisbeispiel bei dem eine Abschluss-WPE geschuldet wäre (nach Inkrafttreten WEA):

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AJ. AJ. AJ. AJ. AJ. AJ. AJ. AJ. AJ. AJ. AJ.

RS DVSDVSDVSDVSWKDVSWKDVSDVSENTVon 245 Soll-DT wurden nur 162 effek-124Mil. Mil. Mil. Mil.19 WPE19 WPEWPE0 tiv geleistet (RS + 2 WK). Während vier DT DT bez. DT bez. bez. DT Jahren wurde der AdA aus militärischen

Gründen nicht aufgeboten. Für 3 aufgrund Dienstverschiebungsgesuchen verschobener WK wurde WPE bezahlt. Dieser AdA wird mit 83 Restdiensttagen entlassen. Er erhält keine WPE-Rückerstattungen.

Legende: AJ: Altersjahr, RS: Rekrutenschule, DVS Mil.: Dienstverschiebung militärischer

Grund (ohne Bezahlung WPE), DT: Diensttage, DVS: Dienstverschiebung (bezahlt WPE),

ENT: Entlassung, WPE: Wehrpflichtersatzabgabe

Damit das Soll bezüglich der Wehrpflicht nicht «übererfüllt» wird, setzt diese einmalige Abschluss-WPE erst ein, wenn mehr als 15 Militär- bzw. 25 Zivildiensttage fehlen.

Berechnungsbeispiel zur Vermeidung der «Übererfüllung» der Militärdienstpflicht:

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RS NA NA WK WK DVS DVS WK WK Von 245 Soll-DT wurden 240 absol-124 19 20 WPE WPE 19 20 viert (202 effektiv geleistet und 38 DT DT DT bez. bez. DT DT als Gutschrift für 2 bezahlte WPE).

Wenn nun bei der Entlassung eine ENT ganze WPE fällig würde, wären wegen der Gutschrift von 19 DT für die bezahlte WPE insgesamt 259 DT geleistet worden.

Legende: AJ: Altersjahr, RS: Rekrutenschule, NA: nicht aufgeboten, DT: Diensttage, DVS:

Dienstverschiebung (bezahlt Ersatzabgabe), GS: Gutschrift, ENT: Entlassung, WPE: Wehr-

pflichtersatzabgabe

1.6.3 Weitere Anpassungen und Präzisierungen

Neues Verjährungsrecht

Die WPE wird nach den Grundlagen der direkten Bundessteuer veranlagt. Veranlagungsjahr ist in der Regel das auf das Ersatzjahr folgende Kalenderjahr.

In der heute gültigen Ausgestaltung beginnt die Verjährungsfrist von fünf Jahren im Ersatzabgaberecht nach Ablauf des Veranlagungsjahres der WPE. Somit läuft die Verjährungsfrist unabhängig davon, ob die DBST auch wirklich definitiv veranlagt werden konnte. Das Bundesgerichtsurteil 2C_1094/2014 vom 12. Juni 2015 hat bestätigt, dass WPE verjähren können, selbst wenn diese wegen langwierigen Beschwerdeverfahren bei der DBST nicht definitiv veranlagt werden können.

Aufgrund von solchen Verfahren kommt es immer wieder zu Ausfällen in Millionenhöhe. Deshalb soll die Verjährungsfrist im Ersatzabgaberecht neu an die rechtskräftige Veranlagung der DBST anknüpfen.