Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 23 Seiten
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3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Durch die einmalige Abschluss-WPE, die bei Nichterfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht erhoben wird, können jährliche Mehreinnahmen von ca. 6 Mio. Franken verbucht werden. Basis dieser Rechnung sind ca. 3000 neue Ersatzpflichtige, die eine Abschluss-WPE in der Höhe von ca. 2000 Franken leisten. Der Grund für diesen im Verhältnis zu einer durchschnittlichen WPE von heute 675 Franken relativ hohen Betrag ist das Alter dieser Ersatzpflichtigen. Im Entlassungsjahr werden alle zwischen 30 und 37 Jahre alt sein. In diesem Alter sind die Einkommen entsprechend höher. Wie hoch die Mehreinnahmen ab 2020 durch die erwartete Zunahme von Nichtdienstleistenden ausfallen werden, kann nicht abgeschätzt werden. Von den Gesamteinnahmen gehen 80 Prozent an den Bund und 20 Prozent als Bezugsprovision an die Kantone.
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Änderungen des WPEG werden sich für den Bund als Aufsichtsbehörde kaum auswirken, weil die Aufgaben wie Erteilung von Weisungen, Erstellung von Praxis-Wegleitungen, Inspektionen und Beratungen im gleichen Umfang wie bisher wahrgenommen werden.
3.1.3 Andere Auswirkungen
Die Einführung einer Abschluss-WPE für Militär- und Zivildienstleistende, welche die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erfüllen, wird in der Tendenz dazu führen, dass die Dienstleistenden vermehrt bestrebt sein werden, die geforderten Diensttage zu leisten. Entsprechende Anfragen an die Armee sind zu erwarten. Dies könnte für das VBS zu Problemen führen, wenn die Anfragen spät erfolgen (d.h. in den letzten beiden Jahren vor dem Entlassungstermin). Damit die Betroffenen die obligatorischen Diensttage rechtzeitig erfüllen, wird die ESTV zusammen mit dem VBS frühzeitig informieren.
3.2 Auswirkungen auf die Kantone
Weil die Kantone unterschiedliche Organisationstrukturen für die Veranlagung und den Bezug der WPE haben, lassen sich keine Aussagen über die Auswirkungen im anzupassenden Veranlagungs- und Bezugsverfahren machen. Die kantonseigenen Informatiksysteme müssen angepasst werden. Der dafür aufzuwendende Betrag ist aufgrund der verschiedenen Systeme schwierig abzuschätzen. Was den Arbeitsaufwand angeht, so ist auch dieser schwierig abzuschätzen. Auf der einen Seite entfällt die Veranlagung der jährlich ca. 10 000 RS-Verschieber, andererseits führt das flexible Einstiegsystem der Armee zu vermehrtem Kontroll- und administrativem Aufwand. Dieser erhöhte Aufwand wird bei allen Ersatzpflichtigen zu Buche schlagen. Zusätzlich entsteht Aufwand für die einmalige Abschluss-WPE bei der Entlassung aus der