Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 23 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

Zur Illustration sei dies nachfolgend aufgezeigt:

20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

WPE X X X X X X X X X X X

ZS                     

Legende: ZS: Zivilschutzpflichtdauer, WPE: Ersatzpflichtdauer

Gestützt auf den Bericht zur Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ vom 6. Juli 2016 ist nun eine Änderung des Dienstleistungssystems und damit verbunden auch eine Neuregelung der WPE für den Zivilschutz vorgesehen. Die Schutzdienstpflicht soll neu 12 Jahre dauern und zwischen dem 19. und dem

36. Altersjahr absolviert werden. Nach 245 geleisteten Diensttagen soll die Schutzdienstpflicht ebenfalls als erfüllt gelten. Die vorgesehenen Anpassungen können aber erst im Rahmen der anstehenden Revision des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz6 und der weiteren betroffenen rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden.

1.4 Exkurs: Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem

Der Bericht vom 15. März 20167 der Studiengruppe Dienstpflichtsystem (nachfolgend «Bericht» genannt) hat zum Zweck, das System der Dienstpflichten (Militär- und Zivildienst bzw. die Wehrpflichtersatzabgabe gemäss Artikel 59 BV und der Schutzdienstpflicht im Zivilschutz gemäss Artikel 61 BV) auf Handlungsbedarf bzw. Optimierungspotenzial zu untersuchen. Zielpersonen des Berichtes sind die politischen Entscheidungsträger. Ihnen wurde eine umfassende Analyse mit möglichen Handlungsfeldern und Lösungsvorschlägen unterbreitet.

Die Studiengruppe empfiehlt, das bestehende Dienstpflichtsystem nach dem «norwegischen Modell» weiter zu entwickeln (vgl. Seite 181 des Berichtes). Die Empfehlungen bezüglich einer möglichen Neugestaltung der Konzeption der WPE werden hier kurz dargestellt.

Da nach Artikel 59 BV die WPE eine andere, subsidiäre Art der Erfüllung der Wehrpflicht darstellt, hat die Studiengruppe auch die Auswirkungen bzw. positiven oder negativen Anreize der heute gültigen Ausgestaltung der WPE beurteilt. Hier sind in erster Linie die Anzahl der WPE zu nennen, die von den für untauglich erklärten Personen zu bezahlen sind (aktuell 11 jährliche WPE), weiter die Höhe des Ansatzes der WPE (aktuell 3 Prozent des Reineinkommens bei der direkten Bundessteuer) sowie die Höhe der Mindestabgabe (aktuell 400 Franken).

Im Weiteren macht die Studiengruppe einige Aussagen zur Wehrgerechtigkeit im Zusammenhang mit der WPE. Es sei folgerichtig, dass die WPE einkommensabhängig ist und ein Mindestbetrag definiert wird. Die Studiengruppe hält es jedoch für stossend, wenn ein Militärdienstleistender 21 Wochen RS leisten müsse und sein für untauglich erklärter Jahrgangskamerad in Ausbildung oder als wenig Verdienender bloss

6 SR 520.1

7 Abrufbar unter: www.admin.ch > dokumentation > medienmitteilungen > 6.7.2016 «Die Zukunft der Dienstpflicht: Bundesrat nimmt den Bericht der Studiengruppe zur Kenntnis» (Stand 19.08.2016).