Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 23 Seiten

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Wehrpflicht, wenn die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erfüllt wurde. Es ist weiter zu erwarten, dass der gleiche Effekt wie 2004 im Übergang von der Armee 95 zur Armee XXI eintreffen wird. Zwischen 2005 und 2015 hat sich die Anzahl der Ersatzpflichtigen von 132 800 auf über 214 000 erhöht (ca. 61%). Ab ca. 2020 erwartet die ESTV jährliche stetige Zuwachsraten bei den Nichtdienstleistenden. Es ist also insgesamt von einem höheren Verwaltungsaufwand mit unterschiedlichen personellen Auswirkungen für die Kantone auszugehen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Teilrevision des WPEG hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

4 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Verfassungsmässige Grundlage der WPE ist Artikel 59 der BV. Die Abgabe schafft den Ausgleich zwischen Pflichtigen, die Militär- oder Ersatzdienst leisten und solchen, die keine oder nur teilweise eine persönliche Dienstleistung erbringen.