Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/42: Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten · 23 Seiten
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Verbesserung Liquidität
Planung der Stabilisierung und Sanierung/Abwicklung
Verbesserung der Bestimmungen zur Bankeninsolvenz
Der FINMA unterstellte Banken können aufgrund der TBTF-Gesetzgebung u.a. dazu verpflichtet sein CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds zur Stärkung der Eigenkapitalbasis oder zur Erfüllung der Anforderungen an zusätzliche verlustabsorbierende Mittel auszugeben.
- TBTF- CoCos, Write-off-Bonds, Bail-in-Bonds; siehe auch dort.
Instrumente
Die TBTF-Bestimmungen des BankG sollen verhindern, dass Banken, die der FINMA unterstellt sind, im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Dazu müssen diese Institute bestimmte Anforderungen an Eigenmittel und verlustabsorbierende Mittel erfüllen. Die Bestimmungen sind seit 1. März 2012 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Banken Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) emittieren, die dem regulatorischen Eigenkapital angerechnet werden.
Gestützt auf den im Bankengesetz verankerten Prüfauftrag an den Bundesrat wurden die TBTF-Bestimmungen im Jahr 2015 überprüft24 und auf den 1. Juli 2016 verschiedene rechtliche Anpassungen vorgenommen. So können seit dem 1. Juli 2016 zusätzlich neu auch sog. Bail-in-Bonds emittiert werden.
- TLAC Total Loss-Absorbing Capacity. Das TBTF-Regime wurde 2016
25
durch den TLAC-Standard ergänzt . Neu müssen neben Eigenmitteln ausreichend Verbindlichkeiten vorhanden sein, um im Krisenfall eine Sanierung oder geordnete Abwicklung zu ermöglichen (etwa zu erfüllen mit Bail-in-Bonds).
Ziel des Konzepts der TLAC ist es, die Abwicklung weltweit
24 Bericht des Bundesrates vom 18. Februar 2015 «Too big to fail» (TBTF), Evaluation gemäss Artikel 52 Bankengesetz und in Beantwortung der Postulate 11.4185 und 14.3002, BBl 2015 1927.
25 FSB vom 9. November 2015, Principles on Loss-absorbing and Recapitalisation Capacity of G-SIBs in Resolution, Total Loss-absorbing Capacity (TLAC) Term Sheet. Die Schweiz setzt diese internationalen Standards im nationalen Recht um; vgl. zu vorliegend interessierenden Umsetzung Erläuterungsbericht des EFD zu Änderungen der Eigenmittelverordnung und der Bankenverordnung, überarbeitete Version vom 13. Mai 2016, Kap. 1.4.1.