Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/42: Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten · 23 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Too-big-to-fail (TBTF)-Bestimmungen des Bankengesetzes vom 8. November 19341 (BankG) sollen verhindern, dass Banken, Finanzgruppen oder bankdominierte Finanzkonglomerate2 (nachfolgend Banken), die der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt sind, im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Dazu müssen diese Institute bestimmte Anforderungen an deren Eigenmittel und verlustabsorbierende Mittel erfüllen. Die Bestimmungen sind seit 1. März 2012 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Banken Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) emittieren, die dem regulatorischen Eigenkapital angerechnet werden.3 Seit dem 1. Juli 2016 können auch sog. Bail-in-Bonds4 emittiert werden. Die Emission aller drei TBTF-Instrumente muss aus aufsichtsrechtlicher Sicht der FINMA sowie in Einklang mit dem internationalen TLAC-Standard für global systemrelevante Banken spätestens ab 1. Januar 2020 jeweils über die Konzernobergesellschaft der systemrelevanten Bank erfolgen.5

Im Rahmen einer Revision des Verrechnungssteuergesetzes vom 13. Oktober 19656 (VStG) wurde einerseits die bestehende, zeitlich beschränkte Ausnahme von der Verrechnungssteuer auf Zinsen von CoCos und Write-Off-Bonds nahtlos bis 31. Dezember 2021 verlängert (Art. 5 Abs. 1 Bst. g VStG) und per 1. Januar 2017 eine analoge Ausnahme von der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Bail-in-Bonds geschaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. i VStG). Gleichzeitig wurde die Ausnahme von der Stempelabgabe für in Eigenkapital umgewandelte CoCos verlängert und für Bail-in-Bonds per 1. Januar 2017 neu aufgenommen (Art. 6 Abs. 1 Bst. l und m des Bundesgesetzes vom 27. Juni 19737 über die Stempelabgaben, StG). Diese Massnahmen stellen sicher, dass Banken diese Instrumente zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus emittieren können.

Während der parlamentarischen Beratung dieser Revision wiesen Bankenkreise darauf hin, dass aus den neuen TBTF-Instrumenten auch eine zusätzliche Gewinnsteuerbelastung für die emittierenden Konzernobergesellschaften von Banken zu erwarten ist. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit der Verstärkung des TBTF-Regimes auf Bundes- und Kantonsebene zu erarbeiten. Die Vorlage soll den gewinnsteuerlichen Effekt der TBTF-Instrumente auf den Beteiligungsabzug bei Konzernobergesellschaften von Banken eliminieren.

2 Aktuelle Rechtslage

2.1 Aufsichtsrecht

Die in diesem Kapitel verwendeten technischen Begriffe werden lediglich soweit erforderlich ausgeführt. Bei Bedarf können dem ergänzenden Glossar in Beilage 2 weitere Informationen entnommen werden.

1 SR 952.0

2Zur Definition von Finanzgruppe oder Finanzkonglomerat vgl. Glossar in der Beilage 2.

3Zur Definition von CoCos und Write-off-Bonds vgl. Glossar in der Beilage 2.

4Zur Definition von Bail-in-Bonds vgl. Glossar in der Beilage 2.

5Zur zeitlichen Staffelung der FINMA vgl. Ziff. 2.1; zu den global systemrelevanten

Schweizer Banken gehören gegenwärtig UBS und CS vgl. Ziff. 2.1.

6SR 642.21; AS 2016 3451; BBl 2015 7083

7 SR 641.10