Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/42: Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten · 23 Seiten

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2.3 Auswirkungen von TBTF-Instrumenten auf den Beteiligungsabzug

Die von der Konzernobergesellschaft emittierten TBTF-Instrumente und die konzernintern weitergegebenen Mittel wirken sich bei Konzernobergesellschaften in zwei Bereichen auf die Berechnung des Beteiligungsabzugs aus:

1. erhöhter Finanzierungsaufwand: Die aus TBTF-Instrumenten an die In-

vestoren entrichteten Zinsen stellen bei der Konzernobergesellschaft von

Banken Finanzierungsaufwand dar. Grundsätzlich gilt, je höher der Finan-

zierungsaufwand, desto geringerer ist der Beteiligungsabzug ().

2. erhöhte Gesamtaktiven: Da die Konzernobergesellschaft die Weitergabe

der Mittel aus TBTF-Instrumenten an die Tochtergesellschaften in ihrer

Bilanz als Forderung ausweist, erhöhen sich die Gesamtaktiven ().

Grundsätzlich gilt, je höher die Gesamtaktiven im Verhältnis zu den Betei-

ligungen, desto tiefer ist der zu berücksichtigende Finanzierungsaufwand.

Auswirkung der Ausgabe von CoCos und deren Weitergabe auf die Berechnung des Beteiligungsabzuges der Konzernobergesellschaft

Investoren

Zinsen für CoCos von

Bilanz Konzernobergesellschaft

an Investoren

Eigenkapital 1. CoCos an

übrige Aktiven Investoren

ausgegeben und Erfolgsrechnung

Gesamtaktiven Forderung aus in FK gebucht

CoCos Zins- Zins-

erhöht Weitergabe

übriges 1. aufwand ertrag

Fremdkapital

2. Bilanz

Eigenkapital 2. Weitergabe

übrige Aktiven an operative

Bank als Zinsen für Darlehen aus

Mittel aus Schuld aus Weitergabe von operativer Bank

Darlehen

Weitergabe Weitergabe an Konzernobergesellschaft

übriges

Fremdkapital Für Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds sieht das Bild analog aus.

Der höhere Finanzierungsaufwand und der tiefere prozentuale Anteil der Beteiligungen an den Gesamtaktiven reduzieren den Nettobeteiligungsertrag () und damit auch den Beteiligungsabzug ().10 Im Ergebnis vermindert sich also der Beteiligungsabzug. Daraus resultiert für die Konzernobergesellschaft eine höhere Gewinnsteuerbelastung, die nicht durch einen höheren handelsrechtlichen Gewinn verursacht wird. Sie resultiert ausschliesslich aus dem System der indirekten Freistellung von Beteiligungserträgen und der Berechnung des Beteiligungsabzugs.

Zusätzlich kann auch eine allfällige Zinsmarge die Höhe des Beteiligungsabzugs beeinflussen: Die Konzernobergesellschaft kann aus der Emission von TBTF-Instrumenten und der Weitergabe der Mittel eine für sie positive Zinsmarge erwirtschaften. Diese entspricht der Differenz aus den Zinszahlungen an die Investoren (Zins-/Finanzierungsaufwand) und dem Zinsertrag, den sie von der operativen Bank

10 Siehe dazu das Berechnungsbeispiel in der Beilage 1.