Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/42: Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten · 23 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
2.3 Auswirkungen von TBTF-Instrumenten auf den Beteiligungsabzug
Die von der Konzernobergesellschaft emittierten TBTF-Instrumente und die konzernintern weitergegebenen Mittel wirken sich bei Konzernobergesellschaften in zwei Bereichen auf die Berechnung des Beteiligungsabzugs aus:
1. erhöhter Finanzierungsaufwand: Die aus TBTF-Instrumenten an die In-
vestoren entrichteten Zinsen stellen bei der Konzernobergesellschaft von
Banken Finanzierungsaufwand dar. Grundsätzlich gilt, je höher der Finan-
zierungsaufwand, desto geringerer ist der Beteiligungsabzug ().
2. erhöhte Gesamtaktiven: Da die Konzernobergesellschaft die Weitergabe
der Mittel aus TBTF-Instrumenten an die Tochtergesellschaften in ihrer
Bilanz als Forderung ausweist, erhöhen sich die Gesamtaktiven ().
Grundsätzlich gilt, je höher die Gesamtaktiven im Verhältnis zu den Betei-
ligungen, desto tiefer ist der zu berücksichtigende Finanzierungsaufwand.
Auswirkung der Ausgabe von CoCos und deren Weitergabe auf die Berechnung des Beteiligungsabzuges der Konzernobergesellschaft
Investoren
Zinsen für CoCos von
Bilanz Konzernobergesellschaft
an Investoren
Eigenkapital 1. CoCos an
übrige Aktiven Investoren
ausgegeben und Erfolgsrechnung
Gesamtaktiven Forderung aus in FK gebucht
CoCos Zins- Zins-
erhöht Weitergabe
übriges 1. aufwand ertrag
Fremdkapital
2. Bilanz
Eigenkapital 2. Weitergabe
übrige Aktiven an operative
Bank als Zinsen für Darlehen aus
Mittel aus Schuld aus Weitergabe von operativer Bank
Darlehen
Weitergabe Weitergabe an Konzernobergesellschaft
übriges
Fremdkapital Für Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds sieht das Bild analog aus.
Der höhere Finanzierungsaufwand und der tiefere prozentuale Anteil der Beteiligungen an den Gesamtaktiven reduzieren den Nettobeteiligungsertrag () und damit auch den Beteiligungsabzug ().10 Im Ergebnis vermindert sich also der Beteiligungsabzug. Daraus resultiert für die Konzernobergesellschaft eine höhere Gewinnsteuerbelastung, die nicht durch einen höheren handelsrechtlichen Gewinn verursacht wird. Sie resultiert ausschliesslich aus dem System der indirekten Freistellung von Beteiligungserträgen und der Berechnung des Beteiligungsabzugs.
Zusätzlich kann auch eine allfällige Zinsmarge die Höhe des Beteiligungsabzugs beeinflussen: Die Konzernobergesellschaft kann aus der Emission von TBTF-Instrumenten und der Weitergabe der Mittel eine für sie positive Zinsmarge erwirtschaften. Diese entspricht der Differenz aus den Zinszahlungen an die Investoren (Zins-/Finanzierungsaufwand) und dem Zinsertrag, den sie von der operativen Bank
10 Siehe dazu das Berechnungsbeispiel in der Beilage 1.