Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/42: Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten · 23 Seiten
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tätiger Banken in einer Art und Weise zu ermöglichen, dass diese die Finanzstabilität nicht beeinträchtigt und dass auf Mittel der öffentlichen Hand bzw. des Steuerzahlers verzichtet werden kann. Der TLAC-Standard verlangt nach einer Übergangsfrist (die am 31. Dezember 2021 endet) eine einheitliche Lösung zur Ausgabe von TBTF-Instrumenten. So müssen global systemrelevante Banken sämtliche TBTF-Instrumente aus der Konzernobergesellschaft emittieren. Im Regelfall gibt diese die extern Mittel aus den TBTF-Instrumenten an jene operativen Banken weiter, die auf die Stärkung der Eigenkapitalbasis angewiesen sind oder für die Anforderungen an zusätzlich verlustabsorbierende Mittel bestehen. Eine solche konzerninterne Weitergabe als Darlehen oder dgl. ist der zu erwartende Regelfall. Die Weitergabe erfolgt mindestens in einem ersten Schritt bis in das Schweizer Stammhaus und von dort – je nach Bedarf – in einem zweiten Schritt weiter an dessen Tochtergesellschaft(en). Die Holding muss diese Mittel somit zwingend weitergeben, da sie auch nicht die Anlagekapazität hat, weil die Tresorerie bei beiden Grossbanken in der Bank geführt wird.
- Trigger Auslösendes Ereignis. Ein Trigger löst die Umwandlung von TBTF-Instrumenten in Eigenkapital oder deren Abschreibung aus. In der Praxis ist dies hauptsächlich der Fall bei Unterschreiten einer bestimmten Eigenkapitalquote (Kapitaltrigger) sowie im Falle der drohenden Insolvenz. Bei Bail-in Bonds ist der Trigger notwendigerweise ein formeller Sanierungsentscheid der FINMA
- Übergangs- Global systemrelevante Banken haben bis zum 31. Dezember 2016 regelung (bis zum Inkrafttreten der Revision der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben) Bail-in-Bonds aus Zweckgesellschaften im Ausland emittiert. Seit dem 1. Januar 2017 muss die Emission grundsätzlich aus der Schweiz erfolgen. Im Sinne einer Übergangsregelung im Hinblick auf die mit dieser Vorlage angestrebten Neuregelung des Beteiligungsabzuges erlaubt die FINMA diesen Banken, TBTF-Instrumente durch eine schweizerische Zweckgesellschaft anstelle der Konzernobergesellschaft zu emittieren. Dazu musste eine Bank alle ihre bisher aus einer ausländischen Zweckgesellschaft emittierten Bail-in-Bonds bis zum 31. März 2017 in eine schweizerische Zweckgesellschaft überführen. Eine Zweckgesellschaft – sofern längerfristig akzeptiert - würde die steuerrechtliche Problematik bei der Berechnung des Beteiligungsabzugs lösen,