Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 25 Seiten
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4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Für Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und das Berggebiet entstehen kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf und kein Bedarf an zusätzlichen Ressourcen. Die Umsetzung der Konvention kann im Rahmen der laufenden Aktivitäten und je nach den Möglichkeiten vor Ort erfolgen.
Die Konvention ermöglicht den Kantonen zudem, bilaterale oder regional multilaterale Regelungen zum Umgang mit dem Unterwasser-Kulturerbe in den Grenzseen abzuschliessen, was zu einer besseren Koordination der Schutzbemühungen führen kann.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Das Kulturerbe insgesamt ist bereits heute ein wesentlicher volkswirtschaftlicher Faktor und trägt zu den Standortqualitäten der Schweiz bei. Im Bereich Unterwasser-Kulturerbe ist namentlich auf die Pfahlbauten zu verweisen, für die die Schweiz weltweit bekannt ist.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Es sind keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erwarten.
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Schutzbestimmungen des Übereinkommens stimmen mit den Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes von Bund und Kantonen überein.
4.6 Andere Auswirkungen
Es sind keine anderen Auswirkungen zu erwarten.