Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 25 Seiten
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Auf internationaler Ebene bezeugt ein Beitritt zum Übereinkommen, dass die Schweiz die Verantwortung für das Kulturgut der Menschheit ernst nimmt und aktiv für dessen Schutz, für nachhaltige Erhaltungsstrategien sowie für die Etablierung internationaler Standards und die multilaterale Zusammenarbeit einsteht. Die Schweiz unterstützt die von der UNESCO verfolgte Kulturerbepolitik aktiv und hat bisher alle einschlägigen Übereinkommen der UNESCO unterzeichnet. Sie ist zudem beteiligt an der Umsetzung der 2015 von der UNO verabschiedeten Agenda 2030 für Nachhaltigkeit. Ziel 11.4 dieser Agenda sieht eine Verstärkung der Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Kulturerbes der Welt vor. Eine Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes würde diese Politik konsequent weiterführen und entspricht den Zielen der Aussenpolitik des Bundesrats.
Die Plünderung von Stätten des Unterwasser-Kulturerbes und der Handel mit diesen Objekten nehmen zu. Das Übereinkommen bekämpft Plünderung und illegalen Handel mit Objekten des Kulturerbes konsequent. Mit einem Beitritt könnte die Schweiz ihre Bemühungen gegen den illegalen Kulturgütertransfer ausweiten und die internationale Gemeinschaft im Kampf gegen kriminelle Organisationen unterstützen. Sie würde damit ein Zeichen setzen, dass sie keine Plattform für illegalen Handel ist.
1.6 Sprachfassungen des Übereinkommens
Das Übereinkommen liegt in sechs gleichermassen verbindlichen Sprachfassungen vor, nämlich auf Englisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch und Russisch (Art. 35).
2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Präambel
Die Präambel ruft die Gründe in Erinnerung, welche Anlass für das Übereinkommen geben. Das im Wasser liegende Kulturerbe ist ein Teil des gesamten Kulturerbes der Menschheit. Sein Weiterbestand ist bedroht durch unsachgemässen Umgang im Rahmen zulässiger Aktivitäten und anderseits durch Plünderungen mit dem Ziel, die gewonnenen Objekte in den Handel zu bringen. Das Übereinkommen will die Grundlage schaffen, um die Staaten und internationalen Organisationen, die wissenschaftlichen Institutionen und Fachbehörden sowie das Publikum zum Schutz und zum schonenden Umgang mit diesem Erbe zu verpflichten.