Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 25 Seiten
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5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
5.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201615 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201616 über die Legislaturplanung angekündigt. Die Botschaft zur Förderung der Kultur 2016–202017 sieht die Prüfung einer Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes für die Periode 2016–2020 vor. Diese Prüfung ist inzwischen erfolgt und hat ergeben, dass das Übereinkommen sich zur Umsetzung mehrerer Ziele und Strategien des Bundesrats (vgl. dazu unten 5.2.) eignet, die in der Legislaturperiode 2015–2019 anstehen. Der Bundesrat versteht die Ratifizierung der Vorlage zudem als nachhaltigen Beitrag der Schweiz zum Europäischen Kulturerbejahr, das 2018 begangen wird. Daher ist die Ratifizierung zum jetzigen Zeitpunkt angezeigt.
5.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
Ein Beitritt zum Übereinkommen steht in Übereinstimmung mit mehreren Zielen und Strategien der Legislaturplanung 2015–201918 sowie der Kulturbotschaft 2016– 202019 und kann auf dem Gebiet des Kulturerbes zu den Politiken des Bundes beitragen. Ziel 10 der Legislaturplanung20 sieht vor, dass die Schweiz ihr Engagement für die Förderung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit fortführt und sich für eine starke internationale Gouvernanz einsetzt. Auch die Kulturbotschaft 2016–2020 sieht die Valorisierung und Ausweitung der institutionellen internationalen Zusammenarbeit als Schwerpunkt vor.
Die Schweiz hat bisher alle relevanten UNESCO-Konventionen ratifiziert. Sie nimmt in der UNESCO eine vielbeachtete Position ein als eine der Expertise und den zentralen Zielen der Kulturerbeerhaltung verpflichtete Partnerin. Diese Position könnte sie mit einem Engagement im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes festigen. Eine Ratifikation des Übereinkommens valorisiert die institutionelle Zusammenarbeit und weitet diese auf das bisher vernachlässigte Gebiet des Unterwasser-Kulturerbes aus. Damit entspricht sie einem strategischen Schwerpunkt der schweizerischen Kulturpolitik für die Periode 2016– 202021.
Das Übereinkommen bekämpft Plünderung und illegalen Handel konsequent und unterstützt damit die internationale Gemeinschaft im Kampf gegen kriminelle Organisationen terroristischen Zuschnitts. Diese finanzieren sich nämlich immer häufiger auch durch illegalen Kulturgüterhandel. Hier leistet das Übereinkommen einen Beitrag zu Zielen 14 und 16 der Legislaturplanung22.
15 BBl 2016 1105
16 BBl 2016 5183
17 BBl 2015 591
18 BBl 2016 1105ff.
19 BBl 2015 497ff.
20 BBl 2016 1178ff.
21 Kulturbotschaft BBl 2015 590
22 BBl 2016 1185ff und 1189ff.