Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 25 Seiten
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Die restlichen Vorschriften betreffen organisatorische Fragen und die Verfahren für die Ratifizierung und die Änderung.
Das Übereinkommen ist kündbar (Art. 32).
1.5 Würdigung
Das Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes ist ein wirksames Instrument, um die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung des Kulturerbes unter Wasser zu verhindern und dessen Schutz zu garantieren. Es schliesst eine Lücke im UNESCO-Instrumentarium zum Schutz des Kulturerbes und hat sich als wichtige Referenz für internationales Recht im Bereich der Unterwasserarchäologie etabliert. Das Übereinkommen ist auf alle Gewässer anwendbar, auch wenn ein Hauptaugenmerk dem Schutz des Kulturerbes in den Meeren gilt.
Das Übereinkommen konkretisiert den vom Seerechtsübereinkommen explizit vorgesehenen Schutz des im Meer gefundenen Unterwasser-Kulturerbes und regelt seine Umsetzung. Damit schafft es für den Bereich der Hohen See erstmals spezifische völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Unterwasser-Kulturerbe und erlaubt konkretes Eingreifen im Bedrohungsfall.
Als Binnenstaat ist die Schweiz von den Regelungen des Übereinkommens auf zwei Ebenen betroffen: auf nationaler Ebene in Bezug auf das Unterwasser-Kulturerbe in den Schweizer Seen, Flüssen, Mooren und Quellen, auf internationaler Ebene in Bezug auf die von Schweizer Staatsangehörigen und von Schiffen unter Schweizer Flagge befahrene Hohe See sowie in Bezug auf die Rolle der Schweiz im internationalen Kulturgüterhandel.
Im Bereich Erforschung und Konservierung von Artefakten unter Wasser besitzt die Schweiz ein hohes internationales Renommee. Sie kennt bereits mehrere Formen von Zusammenarbeit (etwa in der Swiss Coordination Group im Zusammenhang mit der transnationalen, seriellen Welterbestätte der «Pfahlbauten» oder den regelmässigen Internationalen Kongressen für Unterwasserarchäologie IKUWA) und kann daher Wesentliches beitragen zum internationalen Fachdiskurs, zu Good Practice und zu Fragen der Gouvernanz. Gleichzeitig sind durch den institutionalisierten Austausch im Rahmen des Übereinkommens wichtige Impulse für Forschung,
innovative Erhaltungsmassnahmen und Koordination in der Schweiz zu erwarten. Mit einer Ratifizierung könnte das bestehende Engagement und Renommee der Schweizer Forschung in diesem Bereich international bestätigt und vertieft werden. Das Kulturerbe unter Wasser ist nicht nur in den Weltmeeren, sondern auch in den Binnengewässern schutzbedürftig. Die Schweiz könnte unter dem Vorzeichen der Konvention bilaterale oder regional multilaterale Regelungen zum Umgang mit dem Unterwasser-Kulturerbe in ihren Grenzseen treffen.
Auf nationaler Ebene kann eine Ratifikation zudem die Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit anstossen für die Verletzlichkeit des Kulturguts unter Wasser und für seine Bedeutung für die Gesellschaft von heute. Auch in der Schweiz nimmt die Bedrohung der Unterwasserfundstellen durch Plünderung laufend zu. In diesem Zusammenhang werden Sensibilisierungsmassnahmen immer notwendiger.