Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/22: Totalrevision der Verordnung vom 17. Oktober 2001 über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV; SR 812.212.1) · 38 Seiten
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Organisationen und interessierte Kreise sowie elf Organisationen, die nicht direkt angefragt worden waren. Ausserdem haben zwölf Akteure mitgeteilt, sie verzichteten auf eine Stellungnahme oder hätten keine Bemerkungen anzubringen.
Im vorliegenden Bericht werden die geäusserten Ansichten zusammengefasst. Zunächst werden die Standpunkte der Vernehmlassungsteilnehmer zu den Änderungen der AMBV allgemein dargelegt; danach folgen die Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln und Themen. Am Schluss folgen die Bemerkungen zur VAM und zur TAMV.
Unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2944/Stellungnahmen_V3.pdf sind alle Antworten im Original aufgeschaltet.
3 Allgemeine Beurteilung der Vorlage
Die Abkürzungen der Anhörungsteilnehmer sind dem Anhang 1 zu entnehmen.
3.1 Verzicht auf Stellungnahme
Inclusion Handicap (IH) und die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) haben keine Bemerkungen zur Vorlage.
Der Kanton Uri, die Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik (SGSMP), die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft (Proviande), der Schweizerische Städteverband (SSV), die medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verzichteten auf eine Stellungnahme. IH, SGSMP, Proviande und SAV sehen sich nicht direkt betroffen. Der SSV und SKS mussten aus Kapazitätsgründen auf eine Teilnahme verzichten.
3.2 Allgemeine Bemerkungen
Insgesamt haben sich 63 Vernehmlassungsteilnehmer zur Totalrevision der AMBV geäussert. 31 Teilnehmer haben die Vorlage gutgeheissen, davon eine grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZH), die Schweizerische Kantonsapothekervereinigung (KAV) und mehrere Organisationen, darunter der Verband der Schweizer Krankenversicherer (santésuisse), die Schweizer Milchproduzenten (SMP), die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK), der Schweizerische Apothekerverband (pharmaSuisse), Schweizerischer Drogistenverband (SDV), der Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH) und die Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen (UNION). Viele kantonale Vertreter (AG, AI, GE, GR, JU, LU, NE, SH, SG, TG, VD, VS, KAV und GDK) und pharmaSuisse befürworten die Möglichkeit, dass unter bestimmten Auflagen bei der Einfuhr von Medikamenten durch Medizinalpersonen keine Bewilligung von Swissmedic (SMC) eingeholt werden muss. Mehrfach erwähnt wird dies im Bereich der Impfstoffe. Die GDK unterstützt im Allgemeinen die Stellungnahme der KAV, weist aber darauf hin, dass die Aufgaben der Kantone mit dieser Revision erweitert werden und darum genügend Zeit eingeräumt werden sollte, um sich entsprechend zu organisieren. Sieben Kantone (GE, GR, JU, NE, NW, OW, VD) und pharmaSuisse unterstützen die Möglichkeit, dass Ausnahmen von der Bewilligungspflicht definiert wurden, welche erlauben, dass sich Apotheker zu Einkaufsgruppen zusammenschliessen können. Der Kanton Obwalden fügt hinzu, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben zu ausgedehnter Inspektionstätigkeit führen wird und die entsprechenden Kosten vom Betrieb getragen werden müssen. Der Kanton Graubünden merkt an, dass keine Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung notwendig ist und infolgedessen für den Kanton keine Übergangsfrist für diese Regelung notwendig ist. Vier weitere Kantone (GL, NW, OW, SZ) begrüssen, dass künftig auch Drogisten ihrer Abgabekompetenz entsprechende Mittel unter Voraussetzungen aus dem Ausland einführen dürfen. Drei Kantone (GE, JU und NE) unterstützen die