Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/28: Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) · 23 Seiten
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Anhang 5
In Anhang 5 sind die datierten Musterrisikoanalysen von „Safety in adventures“ aufgeführt. Diese sind für Zertifizierungen durch die Zertifizierungsstellen grundsätzlich anzuwenden. Sie können kostenlos auf der Internetseite des BASPO heruntergeladen werden.
Zertifizierungsstellen können gestützt auf andere Risikoanalysen zertifizieren, sofern damit ein vergleichbarer Sicherheitsstandard erreicht werden kann (Art. 14 Abs. 3 RiskV). Diese Möglichkeit wird geschaffen, da in der Regel im Ausland mit anderen Risikoanalysen zertifiziert wird. Diese Analysen müssen aber gleichwertig zu den schweizerischen Standards sein.
Anhang 6
In Anhang 6 wird auf die Ausbildungsliste von „Safety in adventures“ verwiesen, in welcher die erforderlichen Ausbildungsabschlüsse für die verschiedenen Risikoaktivitäten konkret festgehalten sind. Weiter werden allgemeine Kriterien festgehalten,
welche die erforderlichen Ausbildungsabschlüsse voraussetzen.
Das BASPO kann ausländische Ausbildungsabschlüsse als gleichwertig anerkennen.
Es veröffentlicht die entsprechenden Anerkennungen im Internet. Bei den Anerkennungen handelt es sich um Allgemeinverfügungen und nicht um Individualverfügungen. Es existieren zahlreiche internationale Abschlüsse, die sich für die eine oder andere Aktivität innerhalb eines Unternehmens eignen, die sich jedoch nicht auf der Ausbildungsliste finden.