Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 16 Seiten
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3. Auswirkungen
3.1. Finanzielle, personelle und andere Auswirkungen auf den Bund
Auf Bundesebene hat weniger die vorliegende Rechtsanpassung finanzielle Auswirkungen, sondern die nachfolgende operative Umsetzung der neuen Anforderungen an das Fahrtschreibersystem. Konkret müssen unter anderem neue, technisch anspruchsvollere Fahrtschreiberkarten produziert werden, das Fahrtschreiberkartenregister angepasst werden (Anpassungen der Informatik) und neue Zertifizierungssysteme implementiert werden. Die Systemanpassungsarbeiten für das Fahrtschreiberkartenregister des ASTRA und die Anpassungen an den Fahrtschreiberkarten werden Kosten von rund 1'580'000 Franken verursachen. Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung entstehen für die Anschaffung neuer Kontrollgeräte und die Ausbildung der Kontrolleure Kosten von rund 120‘000 Franken.
3.2. Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die vorgeschlagenen Rechtsanpassungen und die nachfolgende operative Umsetzung der neuen Anforderungen an das Fahrtschreibersystem haben auf kantonaler Ebene vor allem Auswirkungen auf den Vollzug. Der Vollzug wird allenfalls neue Vollzugssoftware und neue Kontrollgeräte anschaffen müssen. Weiter werden Informatikanpassungen nötig. Das Vollzugspersonal muss zudem zu den neuen Anforderungen geschult werden. Die Kontrollgerätekarten sind neu nur noch zwei statt fünf Jahre gültig, dadurch steigt der Beschaffungsaufwand für die Kantone geringfügig. Insgesamt wird den Kantonen jedoch kein signifikanter Mehraufwand entstehen. Durch die Angleichung der Ausnahme für Krankentransporte in der ARV 2 an die Ausnahme der ARV 1 für Fahrzeuge, die für ärztliche Aufgaben speziell ausgerüstet sind, erhalten die Kantone mehr Freiheit bei der Organisation ihres Rettungswesens.
3.3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt
Für die Schweizerischen Transporteure wird die vorliegende Revision keine erheblichen Mehrkosten verursachen. Die Ausrüstungspflicht mit dem «intelligenten Fahrtschreiber» ab dem 15. Juni 2019 gilt nur für Fahrzeuge, die nach diesem Datum neu zugelassen werden. Für die Umrüstung von Altfahrzeugen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden sollen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 14. Juni 2034. Die Schweizer Transporteure, die im internationalen Strassentransport tätig sind, haben kaum so alte Fahrzeugflotten. Die alten Fahrtschreiberkarten, mit Ausnahme der Werkstattkarten, dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterbenutzt werden. Kurzfristig etwas Aufwand verursachen wird die Schulung der betroffenen Chauffeure und Chauffeusen bezüglich der Bedienung der neuen Fahrtschreiber. Die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte von fünf auf zwei Jahre hat für die Unternehmen einen gewissen Mehraufwand zur Folge, da die Karte häufiger ersetzt werden muss. Auf der anderen Seite profitieren die Schweizer Transporteure, wenn sie so weiterhin ungehindert Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt haben. Die Verbesserungen des Fahrtschreibers und die leichtere Bedienung führen aber auch zu mehr Effizienz.