Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/58: Änderung des Kartellgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» · 23 Seiten

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Schliesslich sehen die Übergangsbestimmungen vor, eine Bestimmung in das UWG aufzunehmen, um den diskriminierungsfreien Einkauf im Online-Handel zu gewährleisten (Art. 197 Ziff. 12 Abs. 2 Bst. e E-BV), mithin das private Geoblocking21 durch Unternehmen grundsätzlich zu verbieten.

Mit den von der Initiative geforderten Massnahmen sollen die Beschaffungskosten für Unternehmen verringert sowie die Einkaufspreise für Konsumentinnen und Konsumenten gesenkt werden. Im Fokus der Initianten stehen importierte Waren und Dienstleistungen, deren Preise in der Schweiz weit über denjenigen im Ausland liegen. Erfasst werden sollen diesbezüglich vor allem grenzüberschreitende Konzernsachverhalte, bei denen die Vorschriften über Wettbewerbsabreden nach Artikel 5 KG und somit insbesondere auch das grundsätzliche Verbot der Vereinbarung eines passiven Verkaufsverbots22 mit Rechtfertigungsmöglichkeit nach Artikel 5 Absatz 4 KG aufgrund des sog. Konzernprivilegs23 nicht anwendbar sind. Die neue Regelung soll den Wettbewerbsbehörden mittels verwaltungsrechtlichem Verfahren und den betroffenen Unternehmen mittels Zivilklage die Möglichkeit eröffnen, gegen länderspezifische Preisdiskriminierung von relativ marktmächtigen Unternehmen vorzugehen, wobei direkte Sanktionen in diesem Fall ausgeschlossen sein sollen. Nach geltendem Recht ist dies nur möglich, wenn ein Unternehmen marktbeherrschend ist und sich unzulässig verhält oder an einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligt ist.

1.3.5 Würdigung der eidgenössischen Volksinitiative

Die Initiative verfolgt zwei Hauptansätze, um die Preise in der Schweiz zu senken. Einerseits soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz durch tiefere Beschaffungspreise im Ausland und den damit verbundenen niedrigeren Vorleistungskosten gesteigert werden. Anderseits sollen alle Unternehmen umfassender vor relativ marktmächtigen Zulieferern und Nachfragern (im Inland) geschützt werden, um den Wettbewerb zu steigern. Zur Erreichung beider Ziele fordert die Initiative die ausdrückliche Einführung des Konzepts der relativen Marktmacht.

Eine Senkung der Beschaffungskosten für Schweizer Unternehmen soll insbesondere mittels einer Lieferpflicht für relativ marktmächtige Unternehmen als Anbieter, welche vor allem auch im Ausland gelten würde, erreicht werden. Damit würde relativ marktmächtigen Anbietern untersagt, Nachfrager aus der Schweiz im Ausland zu diskriminieren und höhere Preise, als sie dort für andere Abnehmer verlangen, durchzusetzen, vorausgesetzt, dass dies zu Wettbewerbsverzerrungen führt und keine sachliche Rechtfertigung gegeben ist. Die Initiative will in Ergänzung der seitens des Bundesrates verabschiedeten Massnahmen24 zur Reduzierung technischer und tarifärer Handelshemmnisse gegen allfällige Wettbewerbsbeschränkungen privater Akteure angehen. Die Beschaffungskosten sollen weiter reduziert und der Wettbewerb gestärkt werden, indem den Unternehmen ein einfacherer und kostengünstigerer Zugang zu den internationalen Märkten gewährt wird.

21 Zum Begriff siehe Fn. 15.

22 Zum Begriff siehe Fn. 7.

23 Das Konzernprivileg besagt, dass es sich bei Konzerngesellschaften im wirtschaftlichen Sinne regelmässig nicht um voneinander unabhängige Unternehmen handelt, sodass Vereinbarungen zwischen verschiedenen Konzerngesellschaften grundsätzlich keine Wettbewerbsabreden im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG darstellen und somit Art. 5 KG nicht anwendbar ist.

24 Vgl. Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF vom 20. Dezember 2017, Mit Importerleichterungen gegen die Hochpreisinsel. Der Bericht ist abrufbar unter https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Aussenwirtschafts/Freihandelsabkommen/bericht_12_2017importerleichterungen_hochpreisinsel.html. Siehe auch die entsprechende Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. Dezember 2017, «Bundesrat beschliesst Massnahmen gegen Hochpreisinsel», abrufbar unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69321.html.