Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/58: Änderung des Kartellgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» · 23 Seiten

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Geltungsbereich der relativen Marktmacht jedoch durch den Gegenvorschlag in zweierlei Hinsicht eingeschränkt ist (Begrenzung auf Sachverhalte der Marktabschottung sowie auf Nachfragekonstellationen), dürften die entsprechenden Auswirkungen im Gegensatz zu jenen bei Annahme der Volksinitiative eher gering sein.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die neue Regelung dürfte in Einzelfällen einen Mehraufwand für die kantonalen Zivilgerichte bedeuten, da insbesondere aufgrund der mit der extraterritorialen Anwendung von Schweizer Recht durch Behörden verbundenen Schwierigkeiten sowie der regelmässig fehlenden volkswirtschaftlichen Bedeutung vor allem eine zivilrechtliche Durchsetzung durch die abhängigen Unternehmen zu erwarten ist. Im Gegenzug würden durch Unternehmen, die von der neuen Regelung profitieren, u.U. höhere Gewinnsteuereinnahmen generiert. Da grosse Preisdiskriminierungen insbesondere in grenznahen Regionen vermehrt unzulässig sein könnten, wären die zu erwartenden positiven Effekte entsprechend in grenznahen Kantonen und Gemeinden am grössten. Hingegen könnte die neue Regelung, wie im vorherige Abschnitt bereits angesprochen auch auf Ebene der Kantone und Gemeinende mit potentiell negativen Effekten verbunden sein, etwa mit Steuerausfällen und einem Abbau von Arbeitsplätzen durch allenfalls negativ betroffene Unternehmen (siehe 3.3).

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Das Verbot von Diskriminierungen für relativ marktmächtige Unternehmen könnte in gewissen Fällen die Beschaffungskosten für Unternehmen senken. Tiefere Einkaufspreise für einzelne Produkte führen zu tieferen Produktionskosten und einem grösseren Preissetzungsspielraum für die abhängigen Unternehmen, womit einerseits die Margen oder andererseits durch tiefere Preise der Endprodukte und der damit verbundenen höheren abgesetzten Menge auch die Umsätze für diese Produkte theoretisch gesteigert werden können. Dies sollte insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von KMU mit wenig Verhandlungsmacht gegenüber relativ markmächtigen Zulieferern steigern. Allerdings dürften vorwiegend hochpreisige Produkte, solche mit einem übermässigen Preisaufschlag oder Produkte mit hohen Handelsvolumina betroffen sein, da ansonsten die Einsparungen im Vergleich zu den aufzuwendenden Verfahrenskosten und dem Bürokratieaufwand regelmässig zu klein wären, als dass sich ein kartellrechtliches Verfahren lohnen würde. Im Weiteren wird die Wirkung wohl auf Standardprodukte beschränkt bleiben, da der Nachweis einer unrechtmässigen (preislichen) Diskriminierung beispielsweise für einzelne Maschinen, die erst aufgrund spezifischer Bedürfnisse der Abnehmer produziert werden, zusätzlich erschwert wird. Im Gegensatz dazu ist die Abhängigkeit zwischen grossen umsatzstarken Unternehmen und Zulieferern vermehrt beidseitig gegeben. Zu beachten ist auch, dass durch das Diskriminierungsverbot im Ausland auch inländische Zulieferer einem intensiveren Wettbewerb stellen müssten, da diese sich neu in direkter bzw. verschärfter Konkurrenz mit Importen zu tieferen Preisen befänden. Entsprechend ist zu erwarten, dass in betroffenen Märkten der Wettbewerb im Inland zunehmen würde und somit auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie gestärkt werden könnte. Da die neue Regelung auch für relativ marktmächtige, international tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gelten würde, würde u.U. deren Möglichkeit zur internationalen Preisdiskriminierung verringert. Bieten diese ihre Waren und Dienstleistungen im Ausland günstiger an als in der Schweiz, könnten abhängige Nachfrager aus der Schweiz eine Belieferung im Ausland zu den dort geltenden Konditionen einfordern, wobei hiervon letztere im Ergebnis von tieferen Preisen profitieren könnten. Überdies ist es auch denkbar, dass durch den steigenden Kostendruck auf die ausländischen Lieferkanäle der Druck auf Vertriebsunternehmen in der Schweiz ebenfalls zunehmen wird und allenfalls sogar zum Verschwinden von gewissen Schweizer Vertriebsunternehmen führen könnte. Dies könnte darauf hindeuten, dass diese Schweizer Vertriebssysteme auf ineffizienten Strukturen beruhten und sich zuvor grösstenteils nur dank mangelnder Konkurrenz im Markt halten konnten.