Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 26 Seiten

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Die Aufsicht der SKE/RailCom über den Zugang zum öV-Vertrieb ist unabhängig von der generellen Aufsicht über den öffentlichen Verkehr, die dem BAV obliegt. Auch die Aufgabenbereiche der WEKO und des Preisüberwachers bleiben bestehen.

öV-Branche

Entscheldungsgremlum

der ÖV-Branche {koni Transport

unternehmen und Verbünde)

Marictaufsich RailCom

Erlass aI[gemeingültiger Marktüberwach H

Branchen-Regelungen Die RailCom gewährleistet den

unterstützt damit das Fun

Eisei

Genehmigung Entscheid bei Differenzen zu

/ Verfügung Rechten und Pflichten zwischen

Vermittlern und

ÖV-Beförderern/NOVA

1

□as 8AV ist Re|

Vorbereitung der Rechtsetzung

) im öffentlichen Verkehr (u.a.

pbg5

Abbildung 4: Darstellung der künftigen Govemance-Regelung - Rollen, Zuständigkeiten und Beziehungen (Quelle: BAV 2018)

1.2.3 Rechte und Pflichten beim kontrollierten Zugang zum Vertrieb von öV-

Mobüitätsdienstleistungen

Die Rechte und Pflichten der verschiedenen Player müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen

Alle Player fordern für die Neuregelung des öV-Vertriebsmarkts «gleich lange Spiesse». Dabei darf nicht vergessen gehen, dass die Rahmenbedingungen für den konzessionierten öV und für die nicht konzessionierten Mobihtätsanbieter gar nie identisch sein kön nen: Letztere verfügen weder über den Konkurrenzschutz einer Konzession (oder noch ausgeprägter: über den Konkurrenzschutz eines bestellten Angebots), noch über eine Garantie, dass ihre Kosten - wie im Fall des Regional- oder Ortsverkehrs - durch die öffentliche Hand abgegolten werden.

Die hier dargestellten Beziehungen zwischen den verschiedenen Playern werden nachfolgend im Einzelnen erläutert:

öV-Vertriebs- Mobilitäts Kund/innen/ öV-Beförderer infrastruktur vermittler Reisende

(NOVA) (TU, Verbünde, Dritte)

stv. Ticketverkauf durch Vermittler

Vertriebsdater» Kundendaten für Kontrolle

Einhaltung der Tarife Preisgestaltungsfreiheit

Zahlungspflicht Delkredere Risiko

Nutzungsentgeit Kundendienst

Service apiês.vente

Optional

Abbildung 5: Überblick über die Beziehungen zwischen den verschiedenen Playern (Quelle: BAV 2018)