Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 26 Seiten
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Zur Verfügung stellen einer geeigneten Vertriebsinfrastruktur als Anreiz zur Öffnung
Bei einer Öflmmg der Vertriebssysteme aller Mobilitätsanbieter wäre die Abwicklung über eine gemeinsame Vertriebsintrastruktur eine geeignete Lösung. Analog zur bestehenden NOVA-Plattfonn im öV wäre es denkbar eine allgemeine Vertriebsplattfonn für Mobilitätsangebote zu schaffen. Gerade für kleine Unternehmen - etwa im Bereich Veloverleih oder Taxidienste - ist es häufig zu aufwändig und allenfalls nicht rentabel, sich über die Entwicklung einer eigenen Schnittstelle Vermittlern anzuschhessen und die Zahlungen mit diesen einzeln abzurechnen. Mit einer allgemeinen Vertriebsinfrastruktur hätten private Mobilitätsanbieter einen Ansprechpaitner, über den sie relativ einfach Leistungen anbieten und abrechnen könnten, und damit auch einen Anreiz, ihren Ver trieb zu öffnen. Fragen der Finanzierung, Unabhängigkeit und Aufsicht über eine solche Plattform wären zu klären, und es müssten entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden
Ein Massnahmenplan zur Öffnung der Vertriebssysteme weiterer Mobilitätsanbieter ausserhalb des ÖV liegt vor
Erste Massnahmen insbesondere auch zu Rolle und Handlungsbedarf der öffentlichen Hand in Bezug auf die Zugänglichkeit der Vertriebssysteme von Anbietern ausserhalb des öffentlichen Verkehrs sind in Umsetzung der weiteren Aufträge des Bundesrates vom Dezember 2017 in einem Massnahmenplan enthalten. Im Rahmen eines umfangreichen Prozesses mit Akteuren der öffentlichen Hand und der betroffenen Branchen wurden Handlungsfelder definiert Diese sind anzugehen, um für Mobilitätsanbieter ausserhalb des öV Ameize zu schaffen, ihre Vertriebssysteme zu öfthen und die Chancen der multimodalen Mobilität zu nutzen. Der Bericht des UVEK «Multimodale Mobilitätsdienstleistungen: Massnahmenpläne Mobilitätsdaten und Vertrieb Mobihtätsanbieter ausserhalb des öV» beinhaltet verschiedene Prüfmassnahmen und wird gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung zu dieser Vorlage vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und veröffentlicht
1.2.6 Verwandte Bereiche
Massnahmenplan Daten: In Umsetzung der weiteren Aufträge des Bundesrates vom Dezember 2017 hat das UVEK auch einen Massnahmenplan zum Thema Mobihtätsdaten verfasst, vgl. Bericht UVEK «Multimodale Mobilitätsdienstleistungen: Massnahmen pläne Mobihtätsdaten und Vertrieb Mobihtätsanbieter ausserhalb des öV». Dieser betrifft im Bereich Daten das für multimodale Mobihtätsangebote benötigte Kemdaten-Set Es umfasst Geodäten (z.B. Schienen- und Strassermetze, Haltestellen, Parkplätze, Standplätze von Miet- und Genossenschaftsfahrzeugen und Taxis), Betriebsdaten (Fahrplan, Reisezeit, Echtzeitverkehrsdaten) sowie Preisdaten (Billettpreise, Parkkosten, Kosten pro Strecke je Verkehrsmittel usw.). Der Massnahmenplan listet Aktivitäten auf, die der Förderung des Zugangs, da- Koordination und der Entwicklung von Standards im Bereich von Mobihtätsdaten dienen. Die Mass nahmen wurden bundesintem mit den Faehämtem entwickelt und abgestimmt sowie mit externen Stakeholdem diskutiert und weiter entwickelt. Sie sohen auch che Entwicklungen im europäischen Raum berücksichtigen. Geprüft werden zudem verschiedene Varian ten der Govemance von Datenplattfonnen. Der Massnahmenplan wird gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung zu dieser Vorlage vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und veröffentlicht
Bericht Daten und automatisiertes Fahren: In Umsetzung der weiteren Aufträge des Bundesrates vom Dezember 2017 hat das UVEK auch den Auftrag erhalten, einen Bericht zum Thema Daten von automatisierten Fahrzeugen zu verfassen. Um den Bedarf und die nötigen Voraussetzungen für den Austausch von Daten automatisierter Fahrzeuge zu ermitteln, ist der insbesondere der internationale Austausch zu vertiefen. Dieser Bericht des UVEK «Bereitstehung und Austausch von Daten für das automatisierte Fahren im Strassenverkehri wird vom Bundesrat gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung zu dieser Vorlage zur Kenntnis genommen und veröffentlicht
Der Bundesrat hat im September 2018 die Strategie «Digitale Schweiz» erneuert12. Sie zeigt auf, wie Behörden, Wirtschaft, Wis senschaft, Zivilgesellschaft und Politik vor dem Hintergrund der Digitalisierung Zusammenarbeiten müssen, um den digitalen Trans formationsprozess zum Nutzen der Schweiz zu gestalten. Die Strategie postuliert eine intelligente, vernetzte Mobilität für die Schweiz der Zukunft. Integraler Bestandteil der Strategie ist der Aktionsplan «Digitale Schweiz» 13. Er umfasst Massnahmen, mit denen die Bundesverwaltung sowie bundesexteme Akteure einen konkreten Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele leisten können. Der Aktionsplan wird von der Geschäftsstelle Digitale Schweiz im Bundesamt für Kommunikation regelmässig aktualisiert Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat den Bericht „Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft“ verabschiedet14. Die Stand ortbestimmung zeigt grosse Chancen für die Schweizer Volkswirtschaft. Um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, sind Regulierungen punktuell anzupassen. Der Bundesrat hat deshalb das UVEK mit der Prüfung beauftragt, ob im Bereich der Mobilität und insbesondere für verkehrsmittelübergreifende Transportketten Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen, damit die Chancen multimodaler Mobilitätsdienstleistungen genutzt und deren Risiken minimiert werden können.
Bund, Kantone und Gemeinden verfolgen eine gemeinsame E-Goverament-Strategie. Damit streben sie die Umsetzung des folgen den Leitbildes an: «E-Govemment ist selbstverständlich: transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behörden leistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.» Die aktuelle E-Govemment-Strategie1516wurde Ende 2015 durch den Bun desrat, die Konferenz der Kantonsregierungen und die Vorstände des Städte- und des Gemeindeverbandes imterzeichnet
Auf dem Open Government Data (OGD)-Portal opendata,swiss bieten Schweizer Behörden ihre frei zugänglichen Daten zentral an. Das Datenangebot wird fortlaufend ausgebaut. Das Bundesarchiv hat das Portal im Rahmen von E-Govemment Schweiz aufge baut und betreibt es. Strategische Grundlage für die Publikation von Behördendaten ist die Open Government Dala-Strategie1 s.
Mit dem Bundesgesetz über Geoinfonnation (GeolG) vom 5. Oktober 2007 wurde die Grundlage für die Bereitstellung von quali tativ hochstehenden und aktuellen Geodäten geschaffen. Das Gesetz definiert eine grosse Anzahl von Datenbeständen, die von den zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung aktuell gehalten und publiziert werden. Dabei wurden nationale und internationale Standards (eCH17, OpenGisConsortium18) umgesetzt, welche heute eine hohe Qualität und Varlässlichkeit der Datai garantiaen. Für die Publikation diesa Daten wurde die Bundesgeodaten-Infrastruktur www.geo.admin.ch aufgebaut Sie wird vom Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) betrieben und ist Teil da sich im Aufbau befindlichen Nationalen Geodäten Infrastruktur (NGDI).
12 w\v\v.bakom.admin.ch/ > Digitale Schweiz und Internet > Digitale Schweiz > Strategie Digitale Schweiz.
13 www.bakom.admin.ch/ > Digitale Schweiz und Internet > Digitale Schweiz > Aktionsplan Digitale Schweiz.
14 www.seco.admin.ch/ > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Wirtschaftspolitik > Digitalisierung > Bericht «Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft».
15 www.egovemment.ch/ > Umsetzung > E-Govemment Strategie Schweiz.
16 www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/3493.pdf.
17 www.ech.ch/.
18 www.opengeospatial.org/.