Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 24 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 22Fedlex · Erläuternder Bericht
Da die Prüfung des Global Forum eine international einheitliche Umsetzung des AIA-Standards bezweckt, bewirkt die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen keine Benachteiligung des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Wettbewerb. Vielmehr wird der Finanzplatz Schweiz im Sinne der vorstehenden Erläuterungen dadurch weiter gestärkt.
Aufgrund der eingeschränkten wirtschaftlichen Aktivität der bisher von den genannten Ausnahmebestimmungen profitierenden Körperschaften entfällt dem Schweizer Finanzplatz mit der Aufhebung bzw. Anpassung dieser Ausnahmen kein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Auf die inländische Wettbewerbsintensität sind keine Auswirkungen zu erwarten, da die Vorlage die Fixkosten der meisten Finanzinstitute nicht erhöht (aufgrund bereits bestehender IT-Infrastruktur für AIA) und sich somit nicht als Markteintrittshürde auswirkt. Ein negativer Effekt auf das Wachstum des schweizerischen Stiftungssektors ist jedoch denkbar.
5.2.2 Auswirkungen auf die betroffenen Kreise
5.2.2.1 Bisher nicht meldende Finanzinstitute
Die Aufhebung der Ausnahmebestimmungen über nicht meldende Finanzinstitute betrifft Stiftungen, Vereine, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften, sofern sie bisher unter die Ausnahmebestimmungen fallen. Wie unter Ziffer 3.3 ausgeführt, dürfte ein Grossteil der Vereine die Voraussetzungen für eine Qualifikation als Finanzinstitut jedoch gar nicht erst erfüllen. Stockwerkeigentümergemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften erfüllen diese Kriterien gemäss dem Global Forum in keinem Fall. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass insgesamt wenige dieser Körperschaften von der Aufhebung der Ausnahmebestimmungen direkt betroffen sind. Zur Zahl der von der Aufhebung der Ausnahmebestimmungen betroffenen Vereine sind jedoch keine Daten verfügbar. Stärker von der Aufhebung der Ausnahmebestimmungen betroffen sein dürften Stiftungen, welche die Voraussetzungen der bisherigen Ausnahmebestimmung erfüllen. Sie könnten insbesondere die Voraussetzungen für eine Qualifikation als professionell verwaltete Investmentgesellschaft nach Abschnitt VIII Unterabschnitt A(6)(b) erfüllen.
37
Derzeit bestehen in der Schweiz rund 15 800 Stiftungen. Davon weisen rund 15 Prozent, also rund 2000 Stiftungen, eine Vermögensgrösse auf, welche eine professionelle Verwaltung des
38
Vermögens nahelegt. Diese Beobachtung dient daher als grobe Annäherung der Gruppe der Stiftungen, welche ihr Vermögen professionell verwalten lassen. Neben der professionellen Verwaltung muss für eine Qualifikation als Finanzinstitut auch der sogenannte Einkommenstest erfüllt sein, d.h. die Bruttoeinkünfte der betroffenen Stiftung sind vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzvermögen oder dem Handel damit zuzurechnen. Dies ist der Fall, wenn die den entsprechenden Tätigkeiten zuzurechnenden Bruttoeinkünfte der Stiftung mindestens 50 Prozent ihrer Bruttoeinkünfte entsprechen, und zwar entweder (i) während des dreijährigen Zeitraums, der am 31. Dezember des Jahres vor dem Bestimmungsjahr endet, oder (ii) während des Zeitraums des Bestehens des Rechtsträgers, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Dies trifft im Wesentli-
39
chen auf die rund 7500 Förderstiftungen zu. Damit dürften rund 1000 Stiftungen sowohl das Kriterium der professionellen Verwaltung als auch den Einkommenstest erfüllen und bisher in den Genuss der Ausnahmebestimmungen gekommen sein.
Für die betroffenen Stiftungen erscheinen einmalige Einführungskosten (z.B. für IT-Systeme, Schulungen und Initialdokumentation des Kundenbestands) von je 5000–10 000 Franken realistisch. Hinzu kommen jährlich widerkehrende Zusatzkosten für die Erfüllung der Pflichten nach den internationalen Abkommen und den AIA-Rechtsgrundlagen, deren Höhe u.a. vom Kreis der Begünstigten abhängt. Handelt es sich bei den Begünstigten einer Stiftung ausschliesslich um Perso-
37 Center for Philanthropy Studies (2018) Stiftungsstatistik. Kann abgerufen werden unter: www.stiftungsstatistik.ch (Stand 16.1.2019).
38 Die Schätzung basiert auf der Annahme, dass Stiftungen, die über ein Vermögen von mindestens 5 Millionen Franken verfügen, ihre Gelder professionell verwalten lassen. Dies entspricht einem Anteil von 15 Prozent der Stiftungen. Die Annahme stützt sich auf eine Diskussion mit SwissFoundations. Ferner berücksichtigt die Schätzung, dass die Anzahl der für die bestehende Ausnahme gemäss Art. 6 Bst. b AIAV qualifizierenden Stiftung zwischen den rund 13 100 gemeinnützigen Stiftungen und der Gesamtzahl von
15 800 Stiftungen liegt. Aufgrund der geringen Differenz und fehlender Daten wird auf die Ermittlung der Anzahl nichtgemeinnütziger Stiftungen verzichtet, die für die bisherige Ausnahme qualifizieren; vgl. Center for Philanthropy Studies (2015) Der Schweizer Stiftungsreport 2015, S. 5. Kann abgerufen werden unter: https://ceps.unibas.ch/fileadmin/user_upload/ceps/2_Forschung/Publikationen/Stiftungsreport/Schweizer_Stiftungsreport_2015.pdf; Center for Philanthropy Studies (2018) Der Schweizer Stiftungsreport 2018, S. 6. Kann abgerufen werden unter: https://www.swissfoundations.ch/sites/default/files/18003%20Swissfoundations%20Report%2018%20D%20%28Web%29_2.pdf (Stand 16.1.2019).
39 Corris (2018) Schweizer Stiftungen auf einen Blick. Kann abgerufen werden unter: https://www.corris.ch/2014/06/schweizerstiftungen-auf-einen-blick/ (Stand 16.1.2019).