Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 24 Seiten

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digt. Der Grund liegt darin, dass sich die Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erst im Herbst 2018 zeigte. Da dem Global Forum bereits innerhalb von zwölf Monaten (d.h. bis Ende 2019) Bericht darüber zu erstatten ist, welche Massnahmen ergriffen werden, um die von ihm ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen, ist es angezeigt, die vorgeschlagenen Anpassungen zeitnah vorzunehmen.

Die Vorlage entspricht der ersten politischen Leitlinie der Legislaturplanung: "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig". Gemäss dem ihr untergeordneten Ziel 2 sorgt die Schweiz für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dies bedingt u.a., dass für den Finanzplatz Schweiz die langfristigen Rahmenbedingungen zu klären sind, damit Rechtssicherheit und Stabilität erhalten werden können. Gleichzeitig sind die beschlossenen Übernahmen internationaler Standards umzusetzen, die Compliance sicherzustellen und die nötigen Regulierungen gezielt und massvoll auszugestalten.

2 Internationale Entwicklungen und Rechtsvergleich

Bis heute wurde die überwiegende Mehrheit der Staaten hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlagen überprüft. Die noch ausstehenden Evaluationen sollen bis zum Ende des ersten Quartals 2019 abgeschlossen werden.

2.1 Evaluation der allgemeinen Bestimmungen und der Sorgfaltspflichten

Das Global Forum vergleicht den Wortlaut der Bestimmungen in den Rechtsgrundlagen der geprüften Staaten mit jenem des GMS. Liegt eine materielle Abweichung vor oder wurde ein als wesentlich definiertes Element des GMS nicht oder nicht vollständig ins innerstaatliche Recht übernommen, ist der geprüfte Staat angehalten, die Bestimmung anzupassen respektive die fehlenden Elemente ins innerstaatliche Recht zu übernehmen. Grossmehrheitlich erfolgen durch dieses Verfahren Klarstellungen hinsichtlich der Regelungen des GMS. Verschiedene Konkurrenzfinanzplät-

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ze, darunter Liechtenstein oder das Vereinigte Königreich , haben ihre AIA-Rechtsgrundlagen gestützt auf die Ergebnisse dieser Vorprüfung bereits revidiert und in Kraft gesetzt oder sehen entsprechende Änderungen vor. Diese sowie weitere Staaten wie beispielsweise Deutschland, Frankreich, Italien oder Luxemburg, die in ihrer Evaluation betreffend die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nur wenige oder keine Empfehlungen erhalten haben, weil sie den GMS in seiner Gesamtheit in ihr innerstaatliches Recht übernommen und nur wenige oder keine weiteren Präzisierungen vorgenommen haben, haben ein Interesse daran, dass der Wortlaut der Rechtsgrundlagen in anderen Staaten ebenfalls möglichst wenig vom GMS abweicht.

2.2 Evaluation nicht meldender Finanzinstitute und ausgenommener Konten

Der GMS enthält spezifische Kategorien von Finanzinstituten und Konten, die vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen sind (vgl. Abschnitt VIII Unterabschnitt B und C GMS). Er enthält weiter je eine Auffangklausel, gestützt auf die weitere Finanzinstitute und Konten vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen werden können, sofern ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden, und sie im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften aufweisen wie die im GMS beschriebenen Ausnahmen. Diese Ausnahmebestimmungen nehmen bei der Prüfung des Global Forum, ob ein Partnerstaat den AIA-Standard in seinem innerstaatlichen Recht korrekt umsetzt, grossen Raum ein. Dem Global Forum ist darzulegen, an welche Kategorie nicht meldender Finanzinstitute oder ausgenommener Konten nach dem GMS sich eine Ausnahmebestimmung anlehnt und ob die für die entsprechende Kategorie geltenden Voraussetzungen erfüllt sind oder ob im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften sicherstellen, dass ein geringes Risiko besteht, dass die Ausnahme zur Steuerhinterziehung missbraucht wird. Das Global Forum hat bisher über 300 innerstaatliche Ausnahmebestimmungen geprüft.

18 Gesetz vom 7. September 2017 über die Abänderung des Gesetzes vom 5. November 2015 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), LGBl. 2017 Nr. 293.

19 The International Tax Compliance (Amendment) Regulations 2017, 2017 No. 598.