Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 24 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards hat der Bundesrat am 19. November 2014 die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung resp. Multilateral Competent Authority Agreement;
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MCAA) unterzeichnet. Das MCAA beruht auf Artikel 6 des multilateralen Übereinkommens über
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die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) und sieht vor, dass Informationen auszutauschen sind, die nach den Vorschriften des von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) als Teil des AIA-Standards ausgearbeiteten gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (gemeinsamer Meldestandard; GMS) gesammelt wurden. Der GMS legt fest, wer welche Informationen über welche Konten zu sammeln hat. Er ist in der Schweiz Beilage und Bestandteil des MCAA. MCAA und GMS enthalten die materiell-rechtlichen Grundlagen für den AIA zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten. Nicht alle Bestimmungen sind jedoch ausreichend detailliert, justiziabel und direkt anwendbar, weshalb das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaus-
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tausch über Steuersachen (AIAG) sowie die dazugehörige Verordnung über den internationalen
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automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) erlassen wurden. Das Amtshilfeübereinkommen und das MCAA sind zusammen mit dem AIAG und der AIAV am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen, gestützt auf die im Herbst 2018 ein erster Datenaustausch zwischen der Schweiz und 36 Partnerstaaten erfolgte.
Wie beim Informationsaustausch auf Ersuchen überprüft das Global Forum die innerstaatliche Umsetzung des AIA-Standards mittels Länderüberprüfungen (Peer Reviews). Die Länderüberprüfungen betreffend den AIA beginnen ab 2020. Um die Integrität des AIA-Standards von Beginn weg sicherzustellen, werden dessen zentrale Elemente seit 2017 in einem stufenweisen Verfahren
5 vorgeprüft. Geprüft werden sämtliche Staaten, die sich zur Umsetzung des AIA bekannt haben.
Als erstes Element dieser stufenweisen Vorprüfung wird die Einhaltung der Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit geprüft. Als zweites Element prüft das Global Forum, ob die
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Staaten den AIA-Standard in ihrem Landesrecht vollumfänglich umsetzen. Als drittes Element hat das Global Forum einen Prüfprozess bezüglich des Aufbaus eines angemessenen Netzes von AIA-Partnerstaaten entwickelt. Das vierte Element beschlägt die Bereitstellung der für das korrekte Funktionieren des AIA erforderlichen administrativen und informationstechnischen Ressourcen.
Die Schweiz wurde bisher auf zwei der vier Elemente vorgeprüft. Die Einhaltung der Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit wurde 2017 beurteilt und für gut befunden. 2018 folgte die Evaluation der Rechtsgrundlagen für den AIA, d.h. des AIAG und der AIAV. Ebenfalls in die Prüfung miteinbezogen wurde die Wegleitung der ESTV über den Standard für den automatischen
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Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Wegleitung) . Die Prüfung in Bezug auf das dritte Element erfolgt laufend, das vierte Element wird ab 2019 geprüft.
Bei der Evaluation der Rechtsgrundlagen steht die korrekte Übernahme der Bestimmungen des GMS sowie gewisser als wesentlich definierter Elemente des Kommentars zum GMS in das innerstaatliche Recht im Zentrum. Der GMS enthält neben Begriffsbestimmungen und Pflichten für meldende Finanzinstitute in Abschnitt VIII Unterabschnitt B und C spezifische Kategorien von nicht meldenden Finanzinstituten und ausgenommenen Konten sowie je eine Auffangklausel. Letztere erlauben es den Staaten, weitere Rechtsträger respektive Konten vom Anwendungsbereich des AIA auszunehmen, sofern ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Steuerhinterziehung miss-
1 SR 0.653.1
2 SR 0.652.1
3 SR 653.1
4 SR 653.11
5 Global Forum, AEOI: Status of Commitments, https://www.oecd.org/tax/transparency/AEOI-commitments.pdf (Stand 16.1.2019).
6 Der Begriff «Staaten» umfasst sowohl Staaten als auch Hoheitsgebiete.
7 Eidgenössische Steuerverwaltung. Einsehbar unter: www.estv.admin.ch > internationales Steuerrecht > AIA > Publikationen > Wegleitungen (Stand 16.1.2019).