Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 24 Seiten

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OECD/G20-Liste figurierenden Staaten zur Aufnahme in die EU-Steuerliste in Betracht kommen

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unabhängig davon, ob sie einer EU-eigenen Prüfung unterzogen werden oder nicht.

Die Aufnahme eines Staates in eine entsprechende Liste kann Partnerstaaten als Grundlage dazu dienen, Defensivmassnahmen zu ergreifen. Solche Massnahmen können beispielsweise eine Verschärfung von Kontrollen über Transaktionen mit Unternehmen in nicht-kooperativen Staaten umfassen. Drohende Defensivmassnahmen beeinträchtigen ausserdem die Attraktivität eines Landes

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als Standort für ausländische Unternehmen.

Es liegt auf der Hand, dass um des Wirtschaftsstandorts Schweiz willen alles darangesetzt werden muss, die Aufnahme der Schweiz auf eine solche Liste zu verhindern. Sollte die Schweiz die im Rahmen der stufenweisen Vorprüfung vom Global Forum ausgesprochenen Empfehlungen nicht angemessen adressieren, dürfte sich dies negativ auf die Note in der Länderüberprüfung zum AIA auswirken.

1.2 Ausblick: Umfassende Länderüberprüfung ab 2020

Das Global Forum hat an seiner Plenarversammlung im November 2018 in Punta del Este die Bewertungskriterien (Terms of Reference) für die zukünftigen umfassenden Prüfungen der Umset-

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zung des AIA verabschiedet. Die Prüfungen sind in drei Grundanforderungen (Core Requirements) unterteilt.

Die erste Grundanforderung verlangt, dass die Staaten sicherstellen, dass alle meldenden Finanzinstitute Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten anwenden, die mit dem AIA-Standard übereinstimmen, und dass sie die gemäss Standard vorgeschriebenen Informationen liefern. Dafür müssen die betreffenden Staaten über einen angemessenen Rechtsrahmen und geeignete Verwaltungsverfahren verfügen, damit sichergestellt ist, dass die gesetzlichen Verpflichtungen in der Praxis erfüllt werden. Inwieweit die vom Global Forum im Rahmen seiner Bewertung der Rechtsgrundlagen des AIA abgegebenen Empfehlungen umgesetzt wurden, wird bei der Evaluation der Erfüllung dieser Grundanforderung eine wichtige Rolle spielen.

Die zweite Grundanforderung betrifft das Netz von Partnerstaaten. Von den Staaten wird erwartet, dass sie mit allen Partnern, die Interesse bekundet haben und die Anforderungen des AIA-Standards erfüllen (d.h. "interessierte und angemessene Partner"), gemäss den eingegangenen Verpflichtungen Daten austauschen. Der Datenaustausch muss den Anforderungen des Standards hinsichtlich der Datenübertragung entsprechen.

Die dritte Grundanforderung schliesslich betrifft die Einhaltung der Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit der ausgetauschten Daten. Die bereits im Rahmen der Vorprüfungen (siehe Ziffer 1.1.1) durchgeführten Evaluationen finden damit ihre Fortsetzung, wobei der Fokus diesmal auf die Pflege der konkret ausgetauschten Informationen gelegt wird.

Das Global Forum muss die Methodik, mit der die Einhaltung dieser Grundanforderungen gemessen werden soll, noch bestimmen. 2019 sollen zu diesem Thema Gespräche geführt werden. Die ersten Gesamtnoten werden voraussichtlich 2021 vergeben. Einzig die Methodik zur Bewertung der dritten Grundanforderung wurde bereits von der Plenarversammlung des Global Forum im November 2018 verabschiedet.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

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Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015–2019

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noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 2016 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekün-

13 Dokument FISC 345/ECOFIN 1088 “EU list of non-cooperative jurisdictions for tax purposes” vom 5. Dezember 2017 über die Schlüsse des Rates der Europäischen Union aus der EU-Steuerliste, S. 23 f.; http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST- 15429-2017-INIT/en/pdf (Stand 16.1.2019).

14 Für Beispiele wird auf die Ausführungen in der Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz verwiesen (BBI 2019 279, Abschnitt 1.1.2).

15 Global Forum, The framework for the full AEOI reviews: the Terms of Reference, http://www.oecd.org/tax/transparency/AEOI-termsof-reference.pdf (Stand 16.1.2019).

16 BBl 2016 1105

17 BBl 2016 5183