Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/10: Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen · 24 Seiten
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braucht werden, und sie im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften aufweisen wie die im GMS beschriebenen Kategorien von nicht meldenden Finanzinstituten und ausgenommenen Konten. Die Evaluation dieser innerstaatlichen Ausnahmebestimmungen stellt einen der Schwerpunkte im Prüfverfahren dar. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Lücken bestehen, die zur Umgehung des AIA-Standards benützt werden könnten. Es zeigt sich, dass die rechtlichen Grundlagen gestützt auf die Vorgaben des GMS strikt geprüft und selbst kleinste Abweichungen seitens des Global Forum nicht akzeptiert werden. Dieses strikte Verfahren wird angewendet, um weltweit gleich lange Spiesse (level playing field) sicherzustellen. Dies ist auch der Grund, weshalb innerstaatlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in dieser Prüfung im Grundsatz nicht Rechnung getragen wird. Durch die Evaluation sind Klarstellungen zur Umsetzung der internationalen Vorgaben erfolgt, die dazu führen, dass die Schweiz im innerstaatlichen Recht Anpassungen vornehmen muss.
Die Schweiz ist angehalten, dem Global Forum innerhalb von zwölf Monaten (d.h. bis Ende 2019) Bericht darüber zu erstatten, welche Massnahmen ergriffen werden, um die von ihm ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird in der Länderüberprüfung der Schweiz, die ab 2020 stattfinden wird, evaluiert. Sie wird einen Einfluss auf die Note des Global Forum haben. Die Note des Global Forum ist ihrerseits ein zentrales Kriterium für die Vornahme der Beurteilung, ob ein Staat in Bezug auf Steuertransparenz als kooperativ zu identifizie-
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ren ist.
Ziel der Vorlage ist es, die zur Umsetzung der Mehrheit der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweiz in der umfassenden Länderüberprüfung
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keine unzureichende Note erhält. Gleichzeitig unterstreicht die Schweiz damit ihre Bereitschaft, die internationalen Standards hinsichtlich Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken vollumfänglich umzusetzen.
1.1.2 Mögliche Auswirkungen der Benotung durch das Global Forum
Die Noten des Global Forum werden von G20, OECD und EU als Kriterien herangezogen zur Beurteilung, ob ein Staat in Bezug auf Steuertransparenz als nicht kooperativ zu identifizieren ist. Im
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Juni 2018 hat die OECD folgende revidierte Beurteilungskriterien zur Identifizierung nicht kooperativer Staaten in Bezug auf Steuertransparenz verabschiedet, die in der Folge von den G20- Finanzministern und -Notenbankdirektoren gutgeheissen worden sind:
Im Bereich Informationsaustausch auf Ersuchen muss mindestens die Gesamtnote „weitgehend konform“ erreicht werden;
im Bereich AIA müssen bis Ende 2018 die erforderlichen Gesetzesbestimmungen eingeführt sein und muss mit dem Datenaustausch begonnen werden; und bis Ende 2019 müssen Abkommen aktiviert sein mit im Wesentlichen allen interessierten und angemessenen Partnern;
das Amtshilfeübereinkommen muss in Kraft sein oder ein ausreichend breites Austauschnetzwerk von bilateralen Abkommen, die sowohl den Informationsaustausch auf Ersuchen als auch den AIA zulassen.
Ein Staat gilt dann als kooperativ, wenn er mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt. Hingegen wird er, auch wenn er zwei der drei Kriterien erfüllt, als nicht kooperativ identifiziert, wenn er a) bezüglich Informationsaustausch auf Ersuchen die Gesamtnote „nicht konform“ erhält oder b) das im
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zweiten Bullet genannte AIA-Kriterium nicht erfüllt.
12 Nicht kooperative Staaten werden auf Listen gesetzt, namentlich auf eine OECD/G20-Liste und eine EU-Liste nicht kooperativer Staaten im Steuerbereich (EU-Steuerliste), wobei die auf der
8 Vgl. dazu die Ausführungen zu Ziff. 1.1.2.
9 Nicht umgesetzt werden soll die Empfehlung betreffend E-Geld-Konten. Vgl. dazu die Ausführungen zu Ziff. 3.1
10 Erste Kriterien sind 2016 definiert worden.
11 OECD Secretary-General Report to the G20 Finance Ministers and Central Bank Governors, Buenos Aires, Juli 2018, S. 7 Ziff. 2, S.
66 f.; www.oecd.org/tax/oecd-secretary-general-tax-report-g20-finance-ministers-july-2018.pdf (Stand 16.1.2019).
12 OECD Secretary-General Report to the G20 Finance Ministers and Central Bank Governors (Fn. 11), S. 7 Ziff. 2.