Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 28 Seiten

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ausscheidung des andern Kantons unter den Liegenschaftskosten auch Aufwendungen für die ausserfiskalisch motivierten Abzüge (Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau) enthalten sind.

- Wesentlich zielführender wäre es daher, wenn anstelle der bisherigen, finanzpolitisch ineffizienten Steuerabzüge direkte Förderbeiträge treten würden.

Zustimmung

Vier Kantone (BE, NE, OW, und TI) unterstützen den ersten Eckwert. AG wünscht auch im StHG eine obligatorische Geltendmachung dieser Abzüge.

Alle 26 Kantone, die FDK und die SSK sind der Auffassung, dass bei den selbstgenutzten Zweitliegenschaften konsequenterweise die Gewinnungskosten zum Abzug zuzulassen sind.

Politische Zustimmung

Parteien

BDP, CVP, FDP, die Grünliberalen und die SVP unterstützen beide Vorschläge.

Ablehnung

Weil die SP eine unterschiedliche Besteuerung von Erst- und Zweitliegenschaften ablehnt, äussert sie sich auch negativ zu diesen Eckwerten.

Keine Zuordnung

Die Grünen nehmen keine Stellung zu den konkreten Fragen.

Dachverbände Ablehnung

und übrige

Für den SSV ist die Beibehaltung der Kann-Vorschrift der ausserfiskalisch Organisationen

motivierten Abzüge aus harmonisierungsrechtlicher und administrativer Hinsicht bedenklich. Auch economiesuisse, der MV, Treuhand Suisse, VASOS und veb.ch beurteilen die steuerliche Förderung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge generell skeptisch. Für ZVDS sind bei einem reinen Systemwechsel diese Abzüge zu streichen.

Zustimmung

Die Baubranche (AEE SUISSE, bauenschweiz, CCIF, CGI, constructionromande, constructionvalais, FER, FMB, Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz, SMGV und Suissetec), die Immobilienverbände (Casafair, CATEF, HEV Schweiz, HEV Kanton Zürich, HEV Region Winterthur, SIA, SVIT und USPI Suisse), Allianz Zweitwohnungen Schweiz, CP, EIT.swiss, Entwicklung Schweiz, GastroSuisse, sgv und SSR sind mit diesen Eckwerten einverstanden.

Von economiesuisse, KFS und der Städtischen Steuerkonferenz wird der erst genannte Eckwert begrüsst.

Für Greenpeace und WWF Schweiz soll die Kann-Vorschrift bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beibehalten werden.

Propriétaires du patrimoine fordert, dass die genannten Steuervergünstigungen für alle Kantone obligatorisch im StHG festgeschrieben werden.

3.4 Private Schuldzinsen

Welche der fünf in die Vernehmlassung geschickten Abzugsvarianten für private Schuldzinsen ziehen Sie vor?